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VW-Dieselskandal: Gericht stellt Ex-Audi-Chef Bewährung in Aussicht - wenn er gesteht

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Von: Thomas Schmidtutz

Rupert Stadler: Im Verfahren um den Dieselskandal vor dem Landgericht München könnte der frühere Audi-Chef mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Rupert Stadler: Im Verfahren um den Dieselskandal vor dem Landgericht München könnte der frühere Audi-Chef mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. © Christof Stache/dpa

Im Verfahren um den Dieselskandal vor dem Landgericht München könnte der frühere Audi-Chef mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

München - Im Volkswagen-Dieselskandal muss der frühere Audi-Chef Rupert Stadler mit einer Verurteilung rechnen. Das machte der Vorsitzende Richter am Landgericht München, Stefan Weickert am Dienstag deutlich. Damit wäre Stadler der erste Spitzenmanager, der vor Gericht zur Rechenschaft gezogen würde. Der Betrugsverdacht habe sich erhärtet, erklärte Weickert in einer vorläufigen Einschätzung.

Im Falle eines vollen Geständnisses stellte er Stadler aber eine Bewährungsstrafe in Aussicht. Stadler und drei Mitangeklagte stehen seit zweieinhalb Jahren wegen manipulierter Dieselfahrzeuge und möglichen Betrugs vor Gericht. Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Beweisaufnahme kämen gegen Stadler, den ehemaligen Leiter der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz und den leitenden Ingenieur Giovanni P. Bewährungsstrafen auch in diesem Verfahrensstadium in Betracht, sagte Weickert. Für den bisher einzigen voll geständigen vierten Angeklagten komme die Einstellung des Verfahrens in Betracht.

Die drei Motorenentwickler sollen Dieselmotoren für Autos von Audi, VW und Porsche ab 2008 so manipuliert haben, dass sie Abgastests bestanden, aber auf der Straße mehr Stickoxid ausstießen als erlaubt. Stadler soll erst nach Aufdeckung des Skandals in den USA 2015 davon erfahren haben, aber die Produktion und den Verkauf manipulierter Autos in Europa erst 2018 gestoppt haben. Er weist die Vorwürfe bisher zurück und sieht sich von seinen Ingenieuren getäuscht.

VW-Dieselskandal: Stadler weist Vorwürfe zurück

Die Kammer kam aber nach vorläufiger Bewertung zu dem Schluss, dass Stadler nach den internen Ermittlungen von Anwälten bei Audi und Erkenntnissen des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juli 2016 hätte nachhaken müssen und die Möglichkeit der Tricksereien hätte erkennen können. (dpa/utz)

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