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Rundfunkbeitrag: Wegen GEZ-Änderung droht vielen eine Mahngebühr

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Von: Jessica Jung

Der Rundfunkbeitrag ist viermal jährlich fällig. Zahlungserinnerungen gibt es bald nicht mehr.

Dortmund – Die Fristen der Rundfunkbeiträge sollten Verbraucher im Laufe des Jahres noch besser im Blick haben als sonst. Wer nicht rechtzeitig für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlt, muss sonst mit hohen Strafen rechnen. Denn regelmäßige Aufforderungen wird es künftig nicht mehr geben, weiß RUHR24*.

Aktueller Rundfunkbeitrag18,36 Euro
FinanzierungARD, ZDF, Deutschlandradio, Landesmedienanstalten
Mahngebührenmind. 8 Euro

Rundfunkbeiträge: Welche Verbraucher von den Mahngebühren betroffen sind

Jeder deutsche Haushalt muss für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 18,36 Euro im Monat einplanen. Fällig ist die Zahlung normalerweise aber nur viermal jährlich – jeweils zur Mitte des Quartals. Beitragszahler können selbst entscheiden, ob sie den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren einziehen lassen oder persönlich überweisen.

Bis jetzt gab es regelmäßig Erinnerungen für die Personen, die das Geld nicht rechtzeitig gesendet haben, doch dieser Luxus soll nach Angaben von Merkur.de* nun abgeschafft werden. Stattdessen gibt es dann nur noch eine einzige Aufforderung, das Geld rechtzeitig zu überweisen – ansonsten wird es teuer. Die Mahngebühren lassen nach dem Appell nämlich nicht mehr lange auf sich warten.

Rundfunkbeiträge: Deshalb wird auf eine regelmäßige Zahlungserinnerung verzichtet

Die Änderung hat gleich mehrere Gründe: durch den Wegfall der ständigen Zahlungserinnerungen spart sich das Unternehmen die Versandkosten der Briefe, und die Verwaltung wird entlastet (mehr Service-News* bei RUHR24).

In anderen Bereichen sei eine einmalige Aufforderung zudem schon seit langem die Regel. Bei den Rundfunkbeiträgen soll es nun ebenfalls im Laufe des Jahres dazu kommen, dass die Kunden nur noch eine Aufforderung erhalten. Für Personen, die den Betrag dann nicht zahlen, wird es teuer.

Rundfunkbeträge: So teuer sollen die Mahngebühren bei verpassten Fristen sein

Denn Kunden müssen mit saftigen Mahngebühren rechnen, wenn sie das Geld nicht bis zu den fälligen Daten überweisen. Diese sind in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Wird der Rundfunkbetrag nicht innerhalb von vier Wochen fristgerecht bezahlt, erhalten Verbraucher einen Festsetzungsbescheid. Dieser fordert einen Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, die mindestens acht Euro beträgt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht erst letztes Jahr entschieden hat, dass die Rundfunkbeiträge erhöht werden dürfen*, kann es für einige Verbraucher dadurch noch teurer werden.

Eine Hand hält eine Fernbedienung in die Kamera, im Hintergrund ist auf einem Fernseher ein vor einem Pult stehender Mann zu sehen.
Beim Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio gibt es eine große Änderung bei der Zahlung. © Marius Becker/DPA

Rundfunkbeiträge: Wie Verbraucher Mahngebühren ganz einfach umgehen können

Um keinen Säumniszuschlag zahlen zu müssen, können Lastschriftverfahren genutzt werden. Diese sorgen dafür, dass das Geld rechtzeitig vom Konto abgebucht wird und sind für Nutzer somit bequemer.

Das Ausfüllen von Überweisungen entfällt und es ist ausgeschlossen, dass Zahlungen übersehen oder falsche Überweisungen getätigt werden. Laut Merkur.de sind einige Personen jedoch davon befreit, Rundfunkbeiträge zu zahlen*. *RUHR24 und Merkur.de sind Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

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