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Rechnungshof: Kreditaufnahme für „Doppelwumms“ ist verfassungswidrig

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Von: Nadja Austel

Der Bundesrechnungshof könnte dem „Doppelwumms“ der Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung machen – denn der verstößt gegen einen Verfassungsgrundsatz.

Berlin – Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. Der „Doppelwumms“, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das geplante Entlastungspaket in der ARD-Sendung von Anne Will genannt hatte, solle daher ohne Kreditaufnahme finanziert werden.

„Die vorgesehene Kreditaufnahme ‚auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“, heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für genau ein Jahr aufgestellt wird. Eventuell aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im selben Jahr auszugleichen.

Bundesrechnungshof: Bundesregierung soll 200 Milliarden selbst finanzieren

Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine – noch heiß diskutierte – Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden sollen. Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht aufgrund der Verfassungswidrigkeit dieses Planes dafür, den Schutzschirm ohne Umwege direkt aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

Der Eingang des Bundesrechnungshofs in Bonn.
Der Bundesrechnungshof plädiert dafür, den Schutzschirm ohne Umwege direkt aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. (Archivbild) © Christoph Hardt/imago-images

Der Bundesrechnungshof äußerte zudem deutliche Bedenken gegen das geplante Bürgergeld. In einer Expertise für den Haushaltsausschuss des Bundestags, die der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (afp) vorlag, wird unter anderem die geplante zweijährige Karenzzeit kritisiert. Innerhalb dieser werden kleinere Vermögen nicht angetastet und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft.

Da Hartz 4 immer wieder in der Kritik steht, hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, mit dem Bürgergeld ein neues Grundeinkommen einzuführen. Die Grundsicherung soll damit nicht nur einen neuen Namen bekommen – auch inhaltliche Änderungen sind vorgesehen. (na/dpa)

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