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Weniger Licht, weniger Wärme: Diese neuen Energiespar-Vorgaben gelten ab heute

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Von: Lisa Mayerhofer

Ab September gelten neue Auflagen zum Energiesparen – in Betrieben, öffentlichen Gebäuden, aber auch im privaten Bereich. Die einzelnen Regelungen im Überblick.

Berlin – Ladentüren zu, Leuchtreklame aus, Temperatur runter: Aus Sorge um mögliche Energie-Engpässe dreht die Regierung auch an kleinen Schrauben. Ab dem ersten September ist eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft, die den Verbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen.

Energiesparen als „Gemeinschaftsaufgabe“

Es handle sich um eine „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“, heißt es im Text der Verordnung, den das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. „Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.“

Zusammen mit weiteren Vorgaben, die vom ersten Oktober an gelten, soll laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden. Die ab ersten September geltenden Regeln im Überblick:

Energiesparvorgaben für öffentliche Gebäude

Werbetafel
Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln müssen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag abgeschaltet werden. © Annette Riedl/dpa

Energiesparvorgaben für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft

Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen – es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.

Energiesparvorgaben für den privaten Bereich und das Gewerbe:

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