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Nach ARD-Doku: Bauaufsicht prüft Haus von Schönecker Sportmanager

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Es ist ein Fall aus der Grauzone des internationalen Sportbetriebs: Ein Schönecker soll aus Afrika stammende Langstreckenläufer im Keller seines Hauses beherbergt haben, um sie gegen Gage bei Laufveranstaltungen starten zu lassen. Symbolfoto: Pixabay
Es ist ein Fall aus der Grauzone des internationalen Sportbetriebs: Ein Schönecker soll aus Afrika stammende Langstreckenläufer im Keller seines Hauses beherbergt haben, um sie gegen Gage bei Laufveranstaltungen starten zu lassen. Symbolfoto: Pixabay

Schöneck. Nach einem ARD-Fernsehbeitrag über die angeblich menschenunwürdige Unterbringung von afrikanischen Sportlern in einem Wohnhaus in Schöneck vor wenigen Tagen, hat sich die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises nun ein Bild über die Situation vor Ort verschafft.

Der TV-Bericht handelte im Wesentlichen von Praktiken im internationalen Sportwesen und nannte dabei einen in Schöneck ansässigen Sportmanager als Beispiel, dessen Geschäftsmodell offenbar darin bestehe, aus Afrika stammende Langstreckenläufer, die im Keller seines Hauses lebten, gegen Gage bei diversen Rennen starten zu lassen.Laut Mitteilung des Main-Kinzig-Kreises hat die Bauaufsicht nun geprüft, inwiefern hier baurechtliche Normen eingehalten werden. Die Räume seien zum Zeitpunkt der Besichtigung unbewohnt gewesen. Mitarbeiter der Bauaufsicht hätten gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Schöneck als zuständiger Wohnungsaufsichtsbehörde und dem Eigentümer des Hauses die betreffenden Räumlichkeiten besichtigt.„Beim Ortstermin wurde der Eigentümer auf die baulichen Anforderungen hingewiesen, um diesen Teil des Hauses zum Wohnen zu nutzen“, so die Mitteilung von Mittwoch. „Diese Anforderungen sind nicht erfüllt gewesen. Der Main-Kinzig-Kreis hat daher die Wohnnutzung in diesem Gebäudeteil untersagt.“ Die Bauaufsicht habe unter anderem die Lichtzufuhr und Belüftungswege bemängelt. Sollten die Räume dennoch als Wohnquartier genutzt werden, drohe dem Eigentümer ein Verfahren durch den Kreis.

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