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Ronneburg will eine gemeinsame Behörde mit den Nachbargemeinden vorantreiben und stellt erste Pläne vor

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Die Ronneburger wollen mit ihren Nachbarn kooperieren. HFA-Vorsitzender Alexander Köhler (links) und Bürgermeister Andreas Hofmann bei der Sitzung. © Ingbert Zacharias

Die Gemeinde Ronneburg will eine gemeinsame Behörde mit den Nachbargemeinden vorantreiben und stellt nun erste Pläne vor.

Über eines waren sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Ronneburg bei ihrer Sitzung am Dienstagabend einig: die Einrichtung eines gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirks (VBB) im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den Gemeinden Hammersbach, Niederdorfelden und Limeshain soll vorangetrieben werden. 

So war es bereits auf der Sitzung vor gut zwei Wochen zum Ausdruck gekommen; allein die seinerzeit nicht vorhandenen und nun präsentierten Zahlen bezüglich der zu erwartenden Kosten und Einnahmen hatten einer Beschlussfassung im Weg gestanden. 

Land soll eine Förderung über eine Millionen Euro bereitstellen

Zu Beginn der Sitzung legte Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) nochmals die Hauptgründe für sein Bestreben dar, mit den drei Nachbargemeinden einen gemeinsamen VBB zu installieren, für dessen Einrichtung eine einmalige Förderung durch das Land Hessen in Höhe von einer Million Euro in Anspruch genommen werden kann. Die zunächst erste und wichtigste Aufgabe der ins Auge gefassten IKZ sei im Bereich der Ordnungsbehörden die Überwachung sowohl des fließenden als auch ruhenden Straßenverkehrs durch kommunale Fachkräfte, wie es durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt aus dem Vorjahr gefordert wird. Bis dahin waren diese Aufgaben von einem externen Dienstleister wahrgenommen worden. 

Die durch dessen Wegfall auf die Gemeinde zukommenden Aufgaben wären allein vom Kräfteansatz her recht schwierig zu bewältigen gewesen. „Allein durch das Vier-Augen-Prinzip in der Beweisführung ist ein Personalaufwand erforderlich, der innerhalb des VBB durch die zwei vorgesehenen und entsprechend ausgebildeten Hilfspolizisten abgedeckt wäre“, so Bürgermeister Andreas Hofmann. 

Weitere Aufgaben des Ordnungswesen sollen in den Gemeinden selbst bewältigt werden

Alle anderen Aufgaben des Ordnungswesens wie etwa Veranstaltungsüberwachung, Baustellenbeschilderung und deren Überprüfung oder die Hundehaltung würden weiterhin von den beteiligten Gemeinden in Eigenregie bewältigt. Hierbei wäre es natürlich von Vorteil, dass bei problematischen Fällen die beiden Hilfspolizisten durch eine Anwesenheit vor Ort die Mitarbeiter der Ordnungsämter unterstützen könnten. „Wir sollten aber als erstes die Verkehrsüberwachung als gemeinsames Grundproblem in Angriff nehmen“, sagte der Rathauschef. „Wenn hier genügend Vertrauen innerhalb der beteiligten Kommunen geschaffen ist, kann man die Zusammenarbeit auch auf andere Verwaltungsbereiche ausweiten.“ 

Im Übrigen könnte aus dem bislang vorhandenen Gemeinde-Quartett ein Quintett werden könnte. Wie Hofmann mitteilte, habe die Gemeinde Neuberg erneut ein Interesse an einer VBB-Beteiligung bekundet. Im Anschluss ging es aber im Gremium um die Zahlen, die nun in einer Präsentation vorgelegt wurden. Für die Erstausstattung und Anschaffung der gemeinsamen Ordnungsbehörde mit Büroeinrichtung, Uniformen und Ausrüstungen, aber auch Fahrzeuge und Blitzgerät wurden 35 000 Euro als einmalige Kosten errechnet. 

Ronneburg müsse 38 000 Euro jährlich zahlen

Die jährlich wiederkehrenden Kosten, in denen am stärksten die Personalkosten zu Buche schlagen, wurden mit rund 200 000 Euro angegeben, die dann als Gesamtkosten gemäß einem Einwohnerschlüssel auf die vier am VBB beteiligten Kommunen aufgeteilt würden; für Ronneburg läge diese Summe bei gut 38 000 Euro. „Beim Ordnungswesen legt man drauf; das war und ist ein Bereich, der viel Arbeit macht, aber im Gegenzug wenig Einnahmen bringt“, sagte Hofmann. „Wenn ich allerdings sehe, dass gerade im Straßenverkehr bei unseren Mitbürgern immer öfter eine gewisse Renitenz und Bequemlichkeit festzustellen ist, dann bedarf es hier einer systemischen Überwachung mit entsprechend konsequentem Einschreiten durch die Behörde, was durch die IKZ verstärkt möglich ist und dann auch auf rechtssicheren Füßen steht.“ 

Nach der Debatte über die Zahlen und den Kosten-Nutzen-Faktor waren sich alle Ausschussmitglieder einig, dass es zur Einrichtung eines VBB wie vorgesehen keine echte Alternative gibt; der vorliegende Beschlussantrag wurde somit genehmigt und geht nun zur finalen Bewertung und Abstimmung.

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