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Mann mit Dachlatte geschlagen: 31-Jähriger muss in Haft

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Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 31-jähriger Ronneburger nun in Haft (Symbolbild).
Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 31-jähriger Ronneburger nun in Haft (Symbolbild).

Ronneburg. Ein Erbstreit in Ronneburg ist eskaliert: Ein 31-jähriger Mann hat mit einer Dachlatte auf den Lebensgefährten seiner Tante eingeprügelt und muss dafür nun wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft.

Von Dieter A. Graber

Mit einer Anklage vor dem Hanauer Landgericht wegen versuchten Mordes endete eine langjährige Erbstreitigkeit, die im vergangenen April in Hüttengesäß aus dem Ruder gelaufen war: Mit einer Dachlatte hatte Christian R. (31) auf den Lebensgefährten seiner Tante eingeprügelt. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen.Passiert war die Tat in der Kfz-Werkstatt, die Norbert K. am Rande des Ronneburger Ortsteils mit seiner Partnerin betreibt. Sie ist die Schwester der Mutter von Christian R., der aus dem Erbe seines vor rund zehn Jahren verstorbenen Stiefvaters noch 50 000 Euro einforderte. Wiederholt war es deshalb zu Auseinandersetzungen gekommen.2,55 Promille im BlutAm Tattag, dem 7. April dieses Jahres, hatte Christian R., der keiner festen Arbeit nachging und sich ständig in Geldnot befand, im Garten gearbeitet und dabei erheblich dem Alkohol zugesprochen sowie mehrere Joints geraucht. Es wurden später 2,55 Promille in seinem Blut festgestellt.Am frühen Abend ließ er sich von Bekannten zu der Werkstatt fahren, wo Norbert K. gerade damit beschäftigt war, sein Boot zu lackieren. „Mit einer etwa 70 Zentimeter langen Holzlatte schlug er, von hinten kommend, auf den Hinterkopf des Opfers ein“, so Staatsanwalt Hubertus Pfeifer.Mitarbeitern halten Angreifer  fest„Ich schlag dich tot, Arschloch. Du schuldest mir Geld“, soll er dabei gerufen haben. Und auch noch: „Wenn du tot bist, gehört die Firma mir.“ Ein weiterer Schlag traf das Opfer seitlich am Oberkörper. Zwei Mitarbeitern der Werkstatt gelang es, den Angreifer festzuhalten.Er habe lediglich über Geld reden wollen, erklärte der Angeklagte, sei von Norbert K. aber immer wieder ignoriert worden. Christian R. war schon mehrmals wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat ursprünglich als Mordversuch gewertet.Christian R. in Entziehungsanstalt eingewiesenIn der Verhandlung kam die 1. Große Strafkammer jedoch zu der Überzeugung, dass die Latte als Tötungswerkzeug nicht getaugt hätte. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wobei ihm die Kammer aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums verminderte Schuldfähigkeit zubilligte. Er wurde jedoch in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

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