Schottergärten sorgen für Unmut: So will Nidderau vorgehen

Die Frage, ob Schottergärten verboten werden sollen, steht im Raum. Doch die Stadt Nidderau möchte einen anderen Weg gehen.
Nidderau – „Die Gartengestaltung ist auf einem Tiefpunkt angekommen“, hat vor Kurzem eine Gartenfreundin aus Nidderau in einem Leserbrief formuliert. „Gärten mit Blumenbeeten – Fehlanzeige. Angesagt sind die Gärten des Grauens: Schotter, Kies, Splitt, Gabionen, manchmal noch mit Pampagras dazwischen“, so ihre Zustandsbeschreibung. Dagegen stehen die Bemühungen von Kommunen, Organisationen und Bürgern, Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen durch Blühflächen zu schaffen. Sollen Verwaltungen hier regulierend eingreifen oder setzt man auf Überzeugungsarbeit und Freiwilligkeit? Daran scheiden sich die Geister. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland jetzt ein Gesetz erlassen*, das die Kies-Anhäufungen auf Privatgrundstücken ganz klar verbietet.
HA-Leserin Barbara Flügel-Schäfer, die in Windecken selbst einen sehr artenreichen Garten hegt und pflegt, vertritt eine ganz eindeutige Meinung: „Wenn man sich in der Nachbarschaft umsieht, gibt es in vielen Städten und Gemeinden Vorgartensatzungen, die solche Auswüchse verhindern sollen. Allerdings nutzen die auch nur dann was, wenn die Kommunen deren Einhaltung auch kontrollieren“, fügte die Gartenliebhaberin im Gespräch mit dem HANAUER ANZEIGER hinzu.
Schottergärten in Nidderau: Satzung regelt Vorgärten in vielen Städten
In der Tat findet man solche Satzungen in Städten wie Bad Homburg, Frankfurt, Wiesbaden oder Aschaffenburg, die regeln, wie Vorgärten aussehen sollen. Wobei der Kernsatz lautet, dass diese Flächen „gärtnerisch“ angelegt werden müssen. Steingärten werden in Hanau zum Beispiel in Bebauungsplänen verboten, so auf dem Pioneer-Konversionsgelände.
Bei den aktuellen Bemühungen gehe es nicht darum, etwas mit aller Macht durchzusetzen, heißt es von der städtischen Pressestelle, das wäre auch gar nicht möglich, zumindest flächendeckend. Keine Stadt habe das Personal, um regelmäßig die Gestaltung der Vorgärten zu kontrollieren.
Eine rechtliche Grundlage für solche Gestaltungssatzungen für komplette Stadtgebiete, Stadtteile, Altbestand oder Neubaugebiete bieten die Paragrafen 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit Paragraf 81 der Hessischen Bauordnung. Die Satzungen können zum Beispiel Vorgaben zum Verhältnis von versiegelter zu nichtversiegelter Fläche machen oder zur Art der Umfriedung. Auch die Pflicht zum Anpflanzen von heimischen Gehölzen, wie in Karben festgelegt, können solche Satzungen beinhalten.
Satzung zu Schottergärten gibt es in Nidderau nicht
In Schöneck wurde in den politischen Gremien bereits über eine entsprechende Satzung diskutiert. Wegen der Corona-Pandemie hat man eine Entscheidung jedoch vertagt.
In Nidderau gibt es eine solche Satzung nicht, wie Erster Stadtrat Rainer Vogel auf Anfrage des HA erklärt: „Wir setzen aktuell auf Freiwilligkeit, Aufklärung und Bürgerprojekte, wie ‘Nidderau blüht’ und ‘Essbare Stadt’. Langfristig lässt sich so, meiner Meinung nach, ein größerer Erfolg erzielen wie über Vorschriften.
Vor allem im Altbestand gibt es wenig Regelungsmöglichkeit und gerade in diesem Bereich werden oft die Vorgärten mit Steinen und Schotter versiegelt. Das geschieht oft in dem Glauben, diese Flächen würden dann weniger Arbeit erfordern, was sich aber in der Regel nicht bestätigt“.
Nidderau: Stadtrat weist auf die klimatischen Folgen von Schottergärten hin
Wobei Rainer Vogel ein Problem anspricht, das von versiegelten Vorgärten oder Gärten generell ausgeht und das auch Barbara Flügel-Schäfer in ihrem Leserbrief deutlich gemacht hat.

Der Stadtrat weist nämlich darauf hin, dass „neben dem Verlust an Biodiversität im Stadtgebiet, diese Flächen zusätzlich das Klima in den bebauten Zonen anheizen und das Versickern von Regenwasser verhindern. Daher versuchen wir auch aus Klimaschutzgründen dieser Art der Freiflächengestaltung entgegenzuwirken“. Hinzu komme, so die Gartenliebhaberin, dass solch eine Fläche zunächst natürlich pflegeleichter sei, aber nach zwei spätestens drei Jahren sich zwischen Schotter oder Kies Humus gebildet habe und Unkraut fleißig zu sprießen beginne, dem beizukommen viel mehr Mühe machen würde, als zum Beispiel eine Blühfläche zu pflegen.
Nidderau: Ökologische Folgen des Materialtransports für Schottergärten sei nicht zu verantworten
Barbara Flügel-Schäfer weist noch auf ein weiteres Problem hin: „Der Schotter für die Vorgärten kommt vor allem aus China oder Indien, das ist ökologisch überhaupt nicht vertretbar. Vielleicht könnte man Gartenbaubetriebe in der Gegend davon überzeugen, dass sie ihren potenziellen Kunden eine solche Gestaltung ausreden oder sich sogar weigern, solche Gärten anzulegen, schlägt sie vor.
„In Nidderau haben wir die Bürgerstiftung mit im Boot und werben auch mit regelmäßigen Veranstaltungen und Presseberichten für insekten- und klimafreundliche Gärten deren Bodenfunktionen erhalten werden“, stellte der Erste Stadtrat fest. Horst Körzinger, Vorsitzender der Bürgerstiftung Nidderau, bestätigt das, denn „seit zwei Jahren verteilen wir an Interessierte Tütchen mit Samenmischungen für Blühflächen“. Körzinger ist davon überzeugt, dass durch Aufklärung viel mehr erreicht werden könne als durch Satzungen oder Verordnungen.
Kinder sollen für das Thema der Schottergärten in Nidderau sensibilisiert werden
Und er setzt zusammen mit seinen Vorstandsmitgliedern auf den Faktor Kinder. „Wir müssen schon in den Kindergärten und Grundschulen diese Problematik ansprechen, die Kinder sind viel sensibler für solche Themen. Und können leichter ihre Eltern davon überzeugen, dass eine Blühwiese einem Schottergarten eindeutig vorzuziehen ist“, erläutert Horst Körzinger.
Jedenfalls habe die Bürgerstiftung in Nidderau mit ihrer Samentütchenaktion schon Erfolge vorzuweisen, „man muss aber einen langen Atem haben und an die Vernunft der Menschen glauben“. (Thomas Seifert)
In Nidderau wurde ein Haus mit Hakenkreuz und rechten Parolen beschmiert – Die Eigentümerin wendet sich an die Öffentlichkeit.
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