Maintal: Urteil im Prozess um Tankstellenüberfall - Strafkammer hat keine Zweifel mehr

Am Ende ergeben die vielen Beweise, Aussagen und Eindrücke für die 2. Große Strafkammer am Hanauer Landgericht ein klares Bild: Patrick B. ist der Täter, der am 6. Mai 2020 die Agip-Tankstelle in Bischofsheim überfallen hat. Er wird daher zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Maintal – Richter Dr. Sascha Rüppel stellt in der rund 30-minütigen Urteilsbegründung klar, dass es für die Kammer nach Würdigung aller Erkenntnisse „keinen Zweifel gibt, dass Sie das getan haben“.
Der Ablauf des Verbrechens ist unstrittig, schließlich haben die Überwachungskameras der Tankstelle den Täter aufgezeichnet. Für die Strafkammer ging es darum, ob B. die Täterschaft nachgewiesen werden kann. Aus Sicht der Kammer ist das der Fall. Auch wenn eine von niemandem anzuzweifelende Sicherheit nicht möglich sei, wie Rüppel den Bundesgerichtshof zitiert. Die subjektive Überzeugung des Richters von der Schuld des Angeklagten reicht in der deutschen Rechtsprechung jedoch aus. „Es sind schon Täter wegen deutlich weniger Indizien verurteilt worden“, erklärt Rüppel.
Maintal: Angeklagter wird im Gerichtssaal belastet
Und es spricht eigentlich alles gegen Patrick B. Ins Visier der Polizei geriet er, weil er im Umfeld des Tatortes gewohnt hat und bereits einschlägig vorbestraft ist. Ein Abgleich der Bilder erhärtet den Verdacht. Im Gerichtssaal selbst wird B. von der Mitarbeiterin der Tankstelle als Täter identifiziert. „Sich alleine auf diese Aussage zu stützen, würde allerdings nicht reichen“, betont Rüppel.
Zumal die als Nebenklägerin auftretenden Zeugin im März erneut Opfer eines Überfalls wurde, für den ebenfalls B. verantwortlich gemacht wird.
Größe, Kleidung und Aussehen stimmen überein
Die Gutachten von drei Sachverständigen sprechen ebenfalls gegen B., außerdem wurden bei der Durchsuchung seiner Wohnung ein Rucksack und eine Kappe gefunden, die mit den Sachen des Täters übereinstimmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Täter auf den Bildern der Kamera um B. handelt, ist laut eines des anthropologischen Gutachtens hoch. Allein am Kopf konnte der Gutachter trotz des getragenen Mundschutzes acht Merkmale erkennen, die B. mit dem Räuber gemein hat. Bei so vielen Gemeinsamkeiten müsse es sich schon um einen Doppelgänger handeln, erklärt Rüppel: „Das wären zu viele Zufälle.“
Und auch die Bestimmung der Größe des Täters passt überein mit B. und ist im Übrigen ein wesentliches Merkmal, wieso ein früherer Verdächtiger ausgeschlossen werden kann. Nicht zuletzt ist es der persönliche Eindruck der Kammer, der zur Verurteilung führt. „Das passt“, sagt Rüppel immer wieder mit Blick auf die Indizien: „Es sind kleine Mosaiksteinchen, die das Ganze rund machen.“
Bei Vernehmung Täterwissen offenbart
Letztlich hatte sich B. bei der Vernehmung durch die Polizei nicht besonders clever angestellt. Als die Polizei bei ihm auch eine Jacke sicherstellte, sagte er laut Protokoll: „Sie werden feststellen, dass die Jacke nicht in der Tankstelle war.“ Damit sollte er recht behalten, denn die Jacke stimmte nicht mit der des Räubers überein.
Dass aber sein Rucksack und seine Kappe mit denen des Täters übereinstimmen, war B. wohl damals schon bewusst. „Täterwissen“, stellt Rüppel fest. „Keines der Indizien alleine hätte für eine Verurteilung gereicht. Die Aussagen der Nebenklägerin, drei Gutachten und der persönliche Eindruck lassen aber keinerlei Zweifel an Ihnen als Täter“, so Rüppel abschließend.
Räuber muss sich wegen weiterer Überfälle vor Gericht verantworten
B., der in der gesamten Verhandlung kein Wort sagt, wird der schweren räuberischen Erpressung für schuldig befunden. Da nicht nachgewiesen werden konnte, ob die Waffe geladen war, kommt er um eine Verurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung herum. Mit fünf Jahren und sechs Monaten liegt die Kammer nahe bei der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft gefordert hatte. Verteidiger Christian Heidrich hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision der Verteidigung ist wahrscheinlich.
Auf B., wartet jetzt noch ein weiteres Verfahren wegen der Überfälle auf die Maintaler Tankstellen im März. Die Anklage könnte auf versuchten Mord lauten.
Von Michael Bellack