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Große Neuigkeit vom Kreis Offenbach: Zukunft der Mainfähre scheint entschieden

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Die Mainfähre zwischen Dörnigheim und Mühlheim steht schon länger still. Nun scheint beim Kreis Offenbach eine Entscheidung über die Zukunft der Mainfähre getroffen worden zu sein.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstag dem Kreistag empfohlen, den Betrieb der Mainfähre von Mühlheim nach Maintal-Dörnigheim dauerhaft einzustellen. Das Fährschiff MS Dörnigheim sowie die zugehörigen Nebenanlagen sollen laut Beschluss veräußert beziehungsweise verwertet werden. Dies teilte die Pressestelle des Landkreises Offenbach am Dienstagnachmittag mit. Eine endgültige Entscheidung werde der Kreistag jedoch erst  am Mittwoch, 24. Juni, treffen. 

Gemeinsam mit dem Main-Kinzig-Kreis sowie den Städten Maintal und Mühlheim habe der Kreis Offenbach laut der Meldung nach Lösungen gesucht. Unter anderem habe man in Offenbach auch eine Erledigung in Eigenregie geprüft. 

Personalfrage um die Mainfähre bringt dem Kreis Offenbach Probleme

Insgesamt hätten sich neun Interessenten im Laufe der Zeit auf die Betreiberstelle der Fähre beworben, selbst nach dem Ende des offiziellen Ausschreibungsverfahrens. "Alle Alternativen sind an der Frage des Personals gescheitert", heißt es in der Mitteilung. "Es hat sich herausgestellt, dass die Fährverbindung nicht ohne weiteres aufgenommen werden kann und der Betrieb dieses Fährmodells technisch anspruchsvoll ist. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass es für die Suche nach Fährleuten mit Patent keinen Markt gibt." Wie der Kreis Offenbach ausführe, sei die Ausbildung von Fährleuten ohne geeignete Ausbilder nicht durchführbar.

Kosten der Mainfähre spielten für den Kreis Offenbach auch eine Rolle

Ein weiterer Aspekt bei der Entscheidung sei ein möglicher Business Plan gewesen. "Einer mit rund 417.000 Euro relativ knapp kalkulierten Kostenseite stehen optimistisch geschätzte Einnahmen in Höhe von etwa 234.000 Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Defizit von rund 183.000 Euro im Jahr. Unabhängig von Kosten spricht gegen eine Eigenerledigung durch die Kommunen die Beschränkung bei der wirtschaftlichen Betätigung nach Paragraf 121 Hessische Gemeindeordnung", erklärt der Kreis seine Entscheidung in der Mitteilung. Demnach dürfe sich eine Gemeinde unter anderem nur wirtschaftlich betätigen, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden könne. "In nur gut vier Kilometer Entfernung fährt die Mainfähre Rumpenheim als privates Unternehmen ohne öffentliche Zuschüsse. Deswegen ist ein Betrieb der Mainfähre von Mühlheim nach Maintal mit erheblichen öffentlichen Zuschüssen nicht zu rechtfertigen", so der Kreis. jmg

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