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Zweimal tödliche Messerstiche angeklagt: Staatsanwaltschaft bewertet Bluttaten in Großauheim und Salmünster als Morde

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Von: Thorsten Becker

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Messer als Mordwaffen: Die Ermittlungen zu den beiden Kapitalverbrechen aus Januar und Februar sind von Polizei und Staatsanwaltschaft abgeschlossen worden. © Pixabay (Symbolbild)

Ungeachtet der Corona-Pandemie haben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Hanau die Ermittlungen zu den Kapitalverbrechen in Großauheim und Bad Soden-Salmünster abgeschlossen. Dabei gibt es überraschende neue Erkenntnisse.

„In beiden Fällen haben wir bei der Schwurgerichtskammer am Landgericht Anklage erhoben. In beiden Fällen sind Messer die tödlichen Waffen gewesen - und in beiden Fällen gehen wir nach Abschluss der Ermittlungen von Mord aus“, fasst Dominik Mies, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hanau, auf Anfrage unserer Zeitung zusammen. 

Am Abend des 13. Januar kommt es gegen 20.15 Uhr am Harzweg in Großauheim zu einer fürchterlichen Bluttat. Der 36-jährige Andreas M. betritt die Wohnung, in der er zeitweise zusammen mit seinem 71-jährigen Adoptivvater lebte. „Nach unseren Erkenntnissen hat der Beschuldigte das Opfer sofort mit einem Faustschlag niedergestreckt und den am Boden liegenden Mann geschlagen und gewürgt“, so der Oberstaatsanwalt zum Ablauf des Verbrechens. Als sich der Adoptivvater wieder aufrappeln will, habe M. ihn vorsätzlich getötet. „Wir gehen davon aus, dass er dann zwei Messer aus der Küche geholt hat“, berichtet Mies weiter. Mit „erheblicher Brutalität“ sei der mutmaßliche Mörder dann vorgegangen. 

Oberstaatsanwalt Mies: „Hass ist das Motiv gewesen“

Den Ermittlern bietet sich in der Wohnung des Mehrfamilienhauses ein Bild des Grauens: Mehrere Stich- und Schnittverletzungen in Hals, Brust und Rücken werden festgestellt. Eine Obduktion ergibt schließlich, dass ein Schnitt in den Hals tödlich gewesen ist. Das Opfer verblutet - wenige Stunden vor seinem 72. Geburtstag. „Es handelt sich aus unserer Sicht um einen Mord aus Heimtücke sowie niedrigen Beweggründen“, sagt der Ankläger. Bereits nach der Festnahme des 36-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Mordverdachts beantragt. 

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Tatort Salmünster: Die Spurensicherung ist nach dem Verbrechen vor Ort. © Thorsten Becker (Archiv)

Das Amtsgericht Hanau ordnet jedoch die Untersuchungshaft wegen des vorläufigen Totschlagsverdachts an. Die intensiven Untersuchungen bringen jedoch ein ganz anderes Motiv für das grausame Verbrechen ans Tageslicht. Zunächst gehen die Ermittler davon aus, dass Habgier der Auslöser gewesen sein könnte. Ein Streit um das mögliche Erbe wird vermutet. „Hass ist das Motiv gewesen“, bewertet Oberstaatsanwalt Mies die neuen Erkenntnisse. 

Mies geht von niedrigen Beweggründen aus

Denn M., der zeitweise ohne festen Wohnsitz gewesen sei, sei aus seiner Sicht von seinem Adoptivvater immer wieder für seinen Lebenswandel kritisiert worden. Offenbar nicht ganz ohne Grund, denn Andreas M. ist bereits mehrfach bei der Polizei unangenehm aufgefallen und soll wegen Gewaltdelikten vorbestraft sein. 

Voraussichtlich wird nun die Schwurgerichtskamme noch im Juni die Hauptverhandlung gegen Andreas M. eröffnen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Hanau ein weiteres Kapitalverbrechen angeklagt. „In diesem Fall gehen wir davon aus, dass es sich um einen Mord aus niedrigen Beweggründen handelt“, erklärt Mies. 

Familiendrama spielte sich wohl vor den Augen der Kinder ab

18. Februar, Im Hopfengarten, Bad Soden-Salmünster: Gegen 5 Uhr hören Anwohner einen lautstarken Streit in der Nachbarschaft. Dann hören sie Todesschreie: Bei einem Familiendrama wird eine 38-jährige Frau in der Küche erstochen. Rudolf H. flüchtet Hals über Kopf aus der gemeinsamen Wohnung. Die Polizei muss jedoch nicht lange fahnden, denn H. stellt sich wenig später auf einem Revier in Aschaffenburg den Behörden. „H. hat die bevorstehende Trennung nicht akzeptieren wollen. Er hat an diesem Morgen zu einem rund 20 Zentimeter langen Küchenmesser gegriffen und dreimal auf seine Frau eingestochen“, beschreibt Mies den ermittelten Tathergang. 

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Tatort Großauheim: Hier wurde ein 71-jähriger Mann erstochen. © Christian Dauber (Archiv)

Besonders tragisch an diesem Fall: Der tödliche Streit zwischen den Eheleuten hat sich offenbar vor den Augen der beiden gemeinsamen Kinder abgespielt. H. sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft beide Mordermittlungen unbeeindruckt vor der aktuellen Situation weiter vorangetrieben haben, liegt vor allem daran, dass es sich um Haftsachen handelt, die vorrangig behandelt werden müssen. In diesen Fällen müssen innerhalb von sechs Monaten die Hauptverhandlungen vor dem Gericht begonnen haben - die Anklage muss also verlesen sein. So will es das Gesetz. Einen Anklagestau gibt es daher nicht. „Wir arbeiten kontinuierlich weiter und erheben Anklagen - egal ob Corona oder nicht“, betont der Oberstaatsanwalt, der allen beteiligten Ermittlern für ihre Arbeit dankt.

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