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Unterhaltspflicht: Langenselbolder zu Unrecht angeklagt

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Der Fall des 52-jährigen Langenselbolders kann nun wohl zu den Akten gelegt werden. Ab Januar will er wieder für seinen Sohn zahlen. Archivfoto: Becker
Der Fall des 52-jährigen Langenselbolders kann nun wohl zu den Akten gelegt werden. Ab Januar will er wieder für seinen Sohn zahlen. Archivfoto: Becker

Langenselbold/Hanau. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat einen Familienvater aus Langenselbold zu Unrecht wegen eines Verstoßes gegen seine Unterhaltspflicht angeklagt.

Von Andreas Ziegert

Dem 52-Jährigen war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen vorgeworfen worden, von Juni bis November 2017 keine Zahlungen für seinen in Wächtersbach lebenden Sohn gezahlt zu haben.

Fast 3000 Euro wäre er demnach schuldig geblieben. Das stimmte zumindest so aber nicht, das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

„Bis November 2017 hat er bezahlt“, erklärte seine Ex-Frau bei ihrer Zeugenaussage und kippte damit die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zwar habe es Streitigkeiten gegeben, dabei sei es aber nur um ihren Trennungsunterhalt gegangen. Dieser werde inzwischen seit Dezember 2017 direkt vom Konto des Beamten gepfändet. Und genau seit diesem Monat habe er dann die Zahlungen für das Kind eingestellt, was seitens der Staatsanwaltschaft in Hanau aber zumindest in diesem Verfahren nicht angeklagt war.

Als Begründung für die Einstellung seiner Zahlungen erklärte der 52-Jährige, dass er trotz eines Netto-Gehaltes von fast 4000 Euro die geforderten 456 Euro pro Monat nicht zahlen könne. Allerdings zeigte er sich in der Verhandlung einsichtig, ab Januar 2019 will er wieder wie gefordert für seinen Sohn aufkommen. Sollte das funktionieren, bleibt ihm eine neue Anklage wegen des noch fehlenden Unterhaltes vermutlich erspart.

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