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Hammersbach: BUND darf nicht gegen Logistik-Halle klagen

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Der Bau der dritten Logistikhalle der Westerweiterung im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes in Hammersbach ist am 26. März bereits weit vorangeschritten. Der BUND ist dennoch zuversichtlich, dass die Gerichte den Bauherren Dietz AG zum Abriss zwingen könnten.
Der Bau der dritten Logistikhalle der Westerweiterung im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes in Hammersbach ist am 26. März bereits weit vorangeschritten. Der BUND ist dennoch zuversichtlich, dass die Gerichte den Bauherren Dietz AG zum Abriss zwingen könnten. © Axel Häsler

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) will die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu seinem Antrag auf sofortigen Baustopp der dritten Halle in der „Westerweiterung“ des Interkommunalen Gewerbegebiets Limes nicht akzeptieren.

Hammersbach – Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag des BUND zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines ursprünglichen Widerspruchs gegen die vom Main-Kinzig-Kreis erteilte Baugenehmigung für die umstrittene Logistikhalle der Dietz AG in Hammersbach abgelehnt.

„Wir werden die nächsthöhere Instanz anrufen, denn wir halten die Erweiterung des Gewerbegebietes für den Bau der Logistikhalle und die beklagte Baugenehmigung für rechtswidrig“, erklärt Werner Neumann, Vorstandsmitglied beim BUND Hessen und Vorsitzender des BUND Wetterau, in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Das Verwaltungsgericht Frankfurt habe das Klagerecht im Baugenehmigungsverfahren verneint, so Neumann. Die damit verbundene Rechtsfrage werde in Deutschland aber unterschiedlich beurteilt. Jeweils gegenteilige Auffassungen würden dabei vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und Bayern vertreten.

BUND will nächsthöhere Instanz anrufen

Neumann bedauert laut Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht „durch eine denkbar schlichte Betrachtungsweise vermieden hat, sich mit dem umfangreichen und schwerwiegenden Vortrag des BUND Hessen in der Sache auseinanderzusetzen“. Neumann weiter: „Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage sowohl des Bebauungsplans als auch der Baugenehmigung widersprüchlich und wacklig. Denn die Satzungsänderung des Zweckverbandes Limes über die Westerweiterung seines Gebietes hätte einstimmig erfolgen müssen, war sie aber nicht.“

In der Abwägung des Bebauungsplanes sei hingegen festgestellt worden, es habe gar keine Satzungsänderung gegeben. „Der Zweckverband mit Bürgermeister Michael Göllner an der Spitze biegt sich die Dinge so hin, wie er es gerade will, entgegen der demokratischen Regeln. Satzungsänderung oder nicht – so oder so ist es rechtswidrig“, meint Neumann.

BUND: Grundstückseigentümer klagt gegen „Enteignung“

Der BUND ist zuversichtlich, dass diese „immense Zerstörung landwirtschaftlichen Bodens, der Natur und des Grundwassers“ gestoppt werden könne und die bereits vorangeschrittenen Bauten der Dietz AG wieder abgerissen werden müssten. Denn neben dem BUND klagt auch die Hammersbacher Gemeindevertretung auf mehrheitlichen Beschluss der Koalition von CDU und Grünen gegen das Projekt. Unterstützung erhalte der BUND laut Mitteilung zudem durch die Bürgerinitiative Schatzboden, den Kreisbauernverband sowie die Evangelische Kirche. „Ein Eigentümer klagt zudem gegen die Enteignung seines Grundstücks für den Bau der dritten Halle“, berichtet Neumann. (jow)

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