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Gerichtsurteil: Vögel dürfen singen – und sind kein Grund zur Mietminderung

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Von: Anna Heyers

Der Frühling ist da, die Temperaturen werden milder – und die Vögel lauter. Das findet nicht jeder Hausbesitzer gut, die Miete zu mindern kommt jedoch nicht infrage.

Sobald es draußen wärmer wird und sich die ersten Knospen an Büschen und Bäumen zeigen, hört man schon früh morgens die Vögel singen. Zwitschern, Pfeifen, Trällern, Krächzen – jedes Tier hat dabei seine ganz eigene Stimme und (mehr oder weniger) Melodie. Ihr Ziel: Einen Partner für den Nestbau und den gemeinsamen Nachwuchs finden. Genau dieses frühmorgendliche Konzert scheint einigen Menschen aber so sehr auf die Nerven zu gehen, dass sie darin eine Belästigung sehen.

Ein Rotkehlchen (Erithacus rubecula) im mit Moos bewachsenem Waldboden.
Rotkehlchen trällern auch spät am Abend oder früh am Morgen vor sich hin. (Symbolbild) © R. Mueller/Imago

Lärmbelästigung durch zwitschernde Vögel – oder doch nicht?

Genau diese Menschen fordern dann unter Umständen eine Mietminderung beim Vermieter – schließlich seien die Umstände kaum zu ertragen. Denn schließlich stehen auf „seinem Grundstück“ die Bäume, in denen Amsel, Drossel, Fink und Co. sitzen und sich die Seele aus dem kleinen Leib singen. Wenn der Vermieter sich weigert, geht die Beschwerde vor Gericht – doch hat so ein Anliegen da überhaupt eine Chance?

Da Vögel auch in Hecken nisten, ist das Schneiden nur in bestimmten Monaten erlaubt. Je nach Bundesland können sonst mehrstellige Bußgelder drochen.

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Richter entscheidet: Vögel dürfen singen

In so einem Fall musste das Landgericht Berlin kürzlich tagen. Hier hatte sich ein Mieter mehrfach bei seinem Vermieter über den lauten Vogelgesang beschwert. Aufgrund dieser Umstände forderte er eine Mietminderung – vor Gericht. Doch der Richter fällte sein Urteil zugunsten der Natur. Grundsätzlich sei Vogellärm im Garten nämlich hinzunehmen, auch dann, wenn Nachbarn auf Balkon oder Terrasse die Tiere anlocken. Um den Vogelgesang einzudämmen, müsste schließlich ein Stück Natur rund ums Hausvernichtet werden – das kann nicht verlangt werden. Einzige Ausnahme: Nisten Vögel (gerade Tauben) in Menschennähe, zum Beispiel auf der Fensterbank, und stellen so ein erhöhtes Parasiten-Risiko dar, kann eine Mietminderung erfolgen. Ein Zerstören des Nestes ist verboten, dafür braucht man eine Genehmigung.

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