Laubbeseitigung: Wie entsorgt man es und wer ist zuständig?

Laub, soweit das Auge reicht: Doch wie entsorge ich die Blätter ordnungsgemäß aus meinem Garten und was kann ich gegen das Laub meines Nachbarn unternehmen?
So schön die bunten Blätter auch aussehen: In der Einfahrt will man sie nicht unbedingt liegen haben. Doch wohin damit? Lassen sich die Haufen kompostieren? Und muss ich das Laub vom Nachbarn, das auf meinem Grundstück landet, auch beseitigen? Wir haben Antworten für Sie.
Warum sollte man Laub überhaupt entsorgen?
Manch einer denkt sich vielleicht: Wieso soll ich mir die Arbeit überhaupt machen? Das Laub stört Sie nicht und es lässt den Garten farbig erstrahlen. In bestimmten Fällen ist das auch kein Problem: Unter Bäumen und Sträuchern kann das Laub ruhig bis zu 15 Zentimeter hoch liegen, da es hier zu gutem Humus wird. Zwischen Stauden und auf einem leer geräumten Gemüsegarten schützen die Blätter sogar den freiliegenden Boden. Denn sie sorgen für einen ausgeglichenen Bodenfeuchtehaushalt und mindern das Risiko strenger Früh- und Spätfröste.
Doch alle Pflanzen mit weichen Trieben, Immergrüne und Gräser vertragen keine Laubdecke. Auch der Rasen verfärbt sich unter der Blätterschicht gelb und kann sogar mit Fäulnis reagieren. Befreien Sie auch den Steingarten, die Terrasse und gepflasterte Wege vom Herbstlaub – sonst wird der Belag extrem rutschig und kann nicht nur für Sie, sondern auch für Gäste oder Passanten gefährlich werden.
Laubbläser, Harke & Co.: Wie sammle ich das Laub auf?
Um das Laub zusammenzusammeln, bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten. Der Klassiker ist immer noch der Rechen: Für Besitzer kleiner Gärten ist das die einfachste und kostengünstigste Methode, da die Arbeit schnell erledigt ist und es einen Rechen schon für wenige Euro im Baumarkt gibt. Wer allerdings über viele Quadratmeter verfügt, wird mit der Harke bald die Geduld verlieren und nach anderen Hilfsmitteln Ausschau halten.
Dann fällt der Blick meistens auf den Laubsauger: Er schont den Rücken, häckselt das Laub gleich in kleine Stücke und verfrachtet es in einen Beutel. Entspannter geht es eigentlich nicht – wenn da nicht der Lärm wäre. Bei Höchstbelastung erreicht er schon einmal 100 Dezibel und verursacht damit einen höheren Geräuschpegel als ein Presslufthammer. Deshalb darf der Laubsauger laut Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auch nur zu bestimmten Zeiten verwendet werden: Werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen muss komplett Ruhe herrschen.
Ein weiterer Minus-Punkt sind die Kosten: Gute Laubsauger mit Benzintank kosten um die 150 Euro aufwärts und wollen auch instandgehalten werden.
Es bietet sich aber noch eine andere Möglichkeit: Verwenden Sie zum Laubaufsammeln doch einfach mal den Rasenmäher. Er ist normalerweise leiser als ein Laubsauger und saugt die Blätter ebenso mühelos auf wie er Ihre Gräser stutzt. Das Laub sammelt sich im Korb und kann anschließend entsorgt werden – ohne, dass Sie sich den Rücken krumm machen müssen.
Nicht entsorgen: So können Sie das Laub "wiederverwerten"
Sie müssen das Laub nicht immer entsorgen: Igel und andere Kleintiere wie Erdkröten sind dankbar für einen kleinen Haufen an einem schattigen Plätzchen in Ihrem Garten – darin können sie nämlich ohne Probleme überwintern. Suchen Sie sich dafür eine windgeschützte Ecke auf Ihrem Grundstück.
Oder Sie kompostieren das überschüssige Laub einfach und erhalten dadurch für die nächsten Jahre einen organischen Langzeitdünger für Ihre Pflanzen. Blätter von Obstbäumen, Eschen, Ebereschen, Weiden, Birken, Haseln und Hainbuchen verrotten recht gut - bei Walnuss-, Eichen-, Kastanien- oder Pappelblättern müssen Sie etwas Geduld haben. Um den Vorgang zu beschleunigen, sollten diese zuvor gehäckselt werden.
Achten Sie zudem auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Laub und anderen Entsorgungen wie dem Rasenschnitt, abgeschnittenen Zweigen und Küchenabfällen. Mehr als 20 Prozent Laubanteil verträgt der Kompost nicht. Hier erfahren Sie noch mehr zum Kompostieren von Laub.
Passend dazu: Das können Sie mit dem Laub tun, wenn kein Platz mehr auf dem Komposthaufen ist.
Wohin kann ich das Laub entsorgen?
Das Laub ist eingesammelt und zusammengehäuft – wohin nun damit? Für den Hausmüll ist die Masse zu groß, in der Biotonne sind die Blätter jedoch ganz gut aufgehoben.
Auch in der kommunalen Kompostieranlage oder auf dem Wertstoffhof können Sie Ihren Abfall loswerden. Viele Gemeinden geben außerdem spezielle Säcke oder Körbe aus, in denen Sie das Laub sammeln können. Diese werden dann von der Müllabfuhr abgeholt.
Wohin Sie das Laub nicht entsorgen dürfen
Vielleicht sind Sie auch schon mal auf den Gedanken gekommen, das Laub einfach dahin zu fahren, wo es noch mehr davon gibt: Nämlich in den Wald. Das sollten Sie allerdings tunlichst vermeiden. Denn dabei handelt es sich um eine illegale Müllentsorgung, die Sie im schlimmsten Fall schon mal 5.000 Euro kosten kann. In der Regel wird ein Kofferraum voller Laub aber wird mit 300 Euro geahndet und eine ganze Lasterladung mit 500 Euro. Die Sätze können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Mit den Strafen soll vermieden werden, dass das Ökosystem artenreicher Waldränder durch fremdes Laub gestört wird.
Das Laub zu verbrennen ist ebenfalls in allen Kommunen verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Denn dabei entwickelt sich aufgrund der Feuchtigkeit der Blätter viel Rauch und Gestank, der schädlich für die Gesundheit sein kann. Auch trockenes Laub sollten Sie nicht anzünden, da sich das Feuer schnell ausbreiten kann.
Muss ich mich als Mieter um das Laub kümmern?
Normalerweise liegt die Räumpflicht für Gehwege und das Grundstück beim Vermieter, doch diese können auch auf den Mieter übertragen werden. Entsprechendes muss im Mietvertrag festgelegt werden. Trotzdem ist es die Pflicht des Eigentümers, die regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung zu kontrollieren. Wie oft der Gehweg von Laub befreit werden muss, ist aber nicht festgelegt.
Wer ist zuständig? Laub aus dem Nachbarsgarten
Die überhängenden Äste des Nachbarn sind immer wieder ein Streitthema vor Gericht. Der eine stört sich an dem Schattenwurf, der andere an dem Laub, das auf sein Grundstück fällt. Doch ob der Nachbar sich um das herabfallende Laub auf Ihrem Grundstück kümmern oder gar Geld zahlen muss, entscheidet der Einzelfall.
In der Regel hat man als Kläger aber weniger gute Chancen, wie einige Urteile aus der Vergangenheit zeigen. So verlangte ein Grundstückseigentümer vor dem Landgericht Siegen Geld von seinem Nachbarn für herabfallendes Laub in seinem Garten (Az.: 3 S 80/08). Da er sich aber 20 Jahre lang nicht darüber beschwert hat, lehnten die Richter das ab.
In der Umgebung von München ging eine Frau ebenfalls leer aus, als sie von ihrem Nachbarn 500 Euro jährlich für die Entsorgung seines Laubes verlangte. Grund: Das Wohnen im Grünen bringe nun mal eine erhöhte Verschmutzung eines Grundstückes mit sich (Az.: 114 C 31118/12) und muss deshalb akzeptiert werden.
Erfahren Sie hier, welche Pflanzen nicht auf den Kompost gehören und wie Sie Laub aus der Dachrinne entfernen.
Von Franziska Kaindl