Urlaub in der Corona-Pandemie: Werden Mischimpfungen im Ausland überhaupt anerkannt?

Bei der Corona-Impfung kann man zwei Impfstoffe verabreichen. Das nennt sich Kreuz- oder Mischimpfung. Diese Variante ist aber nicht überall gültig.
Update, Montag (7. Juni), 8.06 Uhr: Bezüglich der Corona-Kreuzimpfungen gibt es weiterhin viele Fragen zur Wirksamkeit und ob die Mischimpfung überhaupt überall gültig ist. In Sachen Wirksamkeit liefert eine neue Studie der Berliner Charité jetzt erfreuliche Ergebnisse*. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Impfung mit Astrazeneca und Biontech eine vielversprechende Immunantwort liefert.
Krankheit | Covid-19 |
Erreger | Sars-CoV-2, Coronavirus |
Symptome (unter anderem) | Fieber, trockener Husten, Müdigkeit |
Corona-Impfung: Kreuzimpfungen werden auch als vollstänidger Impfschutz angesehen
Und wie sieht es mit der Gültigkeit aus? In Deutschland ist eine Kreuzimpfung ebenso anerkannt wie eine Impfung mit nur einem Impfstoff. Das Gesundheitsministerium orientiert sich dabei an den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Auf deren Webseite ist der Hinweis zu finden, dass ein vollständiger Impfstoff nach zwei Impfdosen auch von unterschiedlichen Herstellern gegeben ist.
Ob die Kreuzimpfung auch im Ausland als vollständiger Impfschutz angesehen wird, ist noch nicht umfassend geklärt. Antworten soll der digitale Impfpass liefern, der bereits Ende Juni in allen EU-Ländern kommen soll. In der Verordnung zu dem Impfpass steht aktuell, dass ein Impfnachweis über eine vom PEI als vollständig anerkannte Schutzimpfung gegen das Coronavirus vorliegen muss. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hatte jedoch mitgeteilt, dass im Impfpass nur das Vakzin der zweiten Impfdosis vermerkt sein soll.
Kreuzimpfung mit Astrazeneca und Biontech auch im Ausland anerkannt?
Erstmeldung, Donnerstag (20. Mai), 12.34 Uhr: Wer seine erste Dosis der Corona-Impfung mit dem Vakzin des Herstellers Astrazeneca erhalten hat, kann die zweite Dosis von einem anderen Unternehmen bekommen. Das ist möglich, weil in der Zwischenzeit bedenkliche Nebenwirkungen bei Astrazeneca entdeckt wurden. Etwa eine Hirnvenenthrombose*. Diese sogenannte Kreuzimpfung wird aber nicht überall anerkannt, wie RUHR24* berichtet.
Corona: Was bedeutet Kreuzimpfung?
Wer vollständig gegen Corona geimpft oder genesen ist, denkt vielleicht schon an den Sommerurlaub. Viele Länder bieten bereits einige Lockerungen für Geimpfte*. Allerdings muss in den meisten Fällen eine vollständige Corona-Impfung nachgewiesen werden. Bedeutet: Alle für den vollen Impfschutz nötigen Dosen müssen verabreicht sein. Bei den meisten in Deutschland zugelassenen Impfstoffen sind das zwei. So auch bei Astrazeneca.
Allerdings wird dieser Impfstoff mittlerweile nur noch für bestimmte Altersgruppen empfohlen. Wer die erste Dosis von Astrazeneca erhalten hat, darf die zweite Dosis in Deutschland mit einem anderen Vakzin verabreicht bekommen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat von diesem Vorgehen bereits im April abgeraten. Wie hna.de* berichtet, ist der Mix aus Astrazeneca und dem Corona-Impfstoff von Biontech laut einer neuen Studie aber hochwirksam. Allerdings soll eine Kreuzimpfung auch die Chance erhöhen, an Nebenwirkungen zu leiden*.
Corona-Impfung: Urlaub mit Kreuzimpfung wieder möglich?
Aber wird die Kreuzimpfung auch überall anerkannt? Oder anders gefragt: Kann man mit einer gemischten Corona*-Impfung überall mit den gleichen Rechten Urlaub machen? „Auf die Frage, ob eine Kreuzimpfung im Ausland als vollständige Impfung anerkannt werden, gibt es im Moment keine Antwort“, so Thomas Maurer vom Hausärzteverband Schleswig-Holstein gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ).
Die Rückkehr nach Deutschland ist für vollständig Geimpfte wesentlich leichter geworden. Die Test- und Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten und Hochinzidenz-Gebieten entfällt für Genesene und vollständig Geimpfte - und zwar auch bei Kreuzimpfungen. Und die Einreise?
Die soll zukünftig ein EU-weites Impfzertifikat regeln. Spätestens Ende Juni soll dieses in allen Mitgliedsstaaten erhältlich sein. Welche Lockerungen für Geimpfte darin genau festgelegt sind, ist bisher noch nicht bekannt. Ebenso wenig, welche Impfstoffe und Impf-Varianten darin akzeptiert werden. Für Menschen mit Kreuzimpfungen oder diejenigen, denen Impfstoff ohne EU-Zulassung verabreicht wurde, könnte das negative Auswirkungen haben. Im schlimmsten Fall könnten für sie die Sonderrechte entfallen (mehr aktuelle News zum Coronavirus in NRW* bei RUHR24).
Corona: Urlaub in Griechenland, Spanien und Italien mit Kreuzimpfung?
Doch zumindest in den meisten Ländern Europas sollte erst vorerst nicht zu komplizierten Verfahren bei Reisen kommen. In Griechenland etwa wird die Kreuzimpfung aktuell (Stand: 20. Mai) als vollständige Corona-Impfung akzeptiert*, wie auch echo24.de berichtet.
Außerdem verzichtet das beliebte Reiseziel unter bestimmten Bedingungen auf die eigentlich vorgeschriebene Corona-Quarantäne. Eine Voraussetzung ist, dass Einreisende mindestens zwei Wochen lang vollständig geimpft sind. Alternativ haben nicht geimpfte Personen die Möglichkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als drei Tage ist.
Auch nach Kroatien können Touristen wieder seit dem 1. April nach einer Voranmeldung über das „Enter-Croatia“-Portal des Innenministeriums einreisen. Außer der Angabe des genauen Zielorts sind bei der Voranmeldung entweder ein Nachweis für einen aktuellen Corona-Test beziehungsweise der Beleg für eine Genesung oder eine abgeschlossene Impfung notwendig. Kreuzimpfungen mit zwei verschiedenen Impfstoffen seien bei der Einreise „kein Problem“, wie die kroatische Gesundheitsbehörde HJZJ den Stuttgarter Nachrichten mitteilte.
Video: Erst Astrazeneca, dann Biontech: Vollständig geimpft mit Kreuzimpfung?
Kreuzimpfung gegen Corona: Wo wird die Methode anerkannt?
In Italien sehen die Voraussetzungen für eine Einreise ganz ähnlich aus. Dort Urlaub machen darf jeder, der negativ getestet wurde, voll geimpft oder von Corona genesen ist. Und das schon seit Sonntag (16. Mai). Die Details der noch neuen Regelung sind aber noch völlig unklar: Die Regierung hat noch nicht bekannt gegeben, wie die Urlauber die Nachweise erbringen sollen. Auch, ob eine Kreuzimpfung akzeptiert wird, wurde noch nicht festgelegt.
In Spanien ist der nationale Gesundheitsnotstand am 9. Mai abgelaufen. Die landesweit einheitlichen Corona-Regeln fallen somit weg. Für die Einreise nach Spanien aus Deutschland braucht man aktuell einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test. Aufgepasst: Eine vollständige Impfung verschafft hier derzeit noch keine Vorteile. Im Juni will Spanien aber einen Covid-Reisepass einführen. Die Regierung hofft allerdings, dass es bis dahin auch EU-weites Modell gibt. *RUHR24, hna.de und echo24.de sind Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.