Auswärtiges Amt warnt: Deutsches Nachbarland jetzt als Risikogebiet eingestuft

Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen in ein deutsches Nachbarland ab. Das Robert Koch-Institut warnt vor einem erhöhtem Risiko einer Corona-Infektion.
- Das Auswärtige Amt stuft ein deutsches Nachbarland als Risikogebiet* ein.
- Laut Robert Koch-Institut bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2.
- Die Neuinfiziertenzahl hat in der letzten Woche eine kritische Grenze überschritten.
Seit Dienstag, dem 14. Juli, wird das deutsche Nachbarland Luxemburg vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft. Das Land hat in den letzten sieben Tagen kumulativ die Neuinfiziertenzahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Darum wird von „nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen“ abgeraten. Auch das Robert Koch-Institut (RKI) setzte Luxemburg nun auf die Liste der Risikogebiete, weil „ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht“.
Corona-Infektionszahlen in Luxemburg: Kommen jetzt Grenzkontrollen?
Die Einstufung erfolgt laut RKI nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Derzeit gibt es laut Auswärtigem Amt keine Grenzkontrollen zwischen Luxemburg und Deutschland. Auch bei der Durchreise bestehen keine Beschränkungen. Internationaler Flug-, Zug- und Busverkehr existiert, wenn auch mit Einschränkungen.
Ob die Einstufung als Risikogebiet zur Einführung von Grenzkontrollen führt, ist noch nicht klar. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach sich am Montag im Innenausschuss des Europaparlaments laut Zeit.de für den Fall ansteigender Covid-19-Fälle gegen neue Grenzkrontrollen zu den Nachbarländern aus. Mit den zeitweise eingeführten Grenzkontrollen im Frühjahr habe man „nicht die besten Erfahrungen gemacht“.
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Aktuelle Lage in Luxemburg: Das sind die Corona-Maßnahmen
Derzeit herrscht in Luxemburg eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften sowie in öffentlichen Einrichtungen - zum Beispiel Museen oder Bibliotheken. Dabei sind Abstände von 1,5 Metern einzuhalten. In Restaurants und Bars müssen Abstände von zwei Metern eingehalten werden. Bei Treffen im Freien oder auf öffentlichen Plätzen dürfen nicht mehr als 20 Menschen zusammenkommen.
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