Rückkehr aus Risikogebiet: Für Reisende wird demnächst der Corona-Test zur Pflicht
Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss für 14 Tage in die Quarantäne. Noch diese Woche soll der Corona-Test zur Pflicht werden.
- Beliebte Urlaubsländer wie die Türkei* und Ägypten gehören laut Robert Koch-Institut zu den Corona-Risikogebieten.
- Urlaubs-Rückkehrer müssen sich deshalb in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
- Ab dieser Woche soll zudem ein verpflichtender Corona-Test eingeführt werden.
Rückkehr aus Risikogebiet: Diese Woche soll Corona-Test verpflichtend werden
Update vom 4. August 2020: Generell haben alle Reisenden, die aus dem Ausland zurückkehren, die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Rückkehr freiwillig und kostenfrei auf das Coronavirus testen zu lassen, wie die Bundesregierung informiert. Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, müssen sich entweder testen lassen oder alternativ 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
In Zukunft soll jedoch jeder Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtend einen Corona-Test machen, wie Gesundheitsminister Spahn im ARD-Morgenmagazin erklärte. Demnach solle die neue Regelung noch diese Woche in Kraft treten. Die Testkapazitäten sollen in Vorbereitung darauf so erhöht worden, dass nun 1,2 Millionen Test pro Woche möglich seien.
Wie es weiterhin auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums heißt, können die Reiserückkehrer den Test entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise machen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise, zum Beispiel direkt am Flughafen. Das Ergebnis muss binnen 72 Stunden gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt nachgewiesen werden. Wer positiv getestet wird, soll sich dann direkt zu seinem Zielort begeben. Bis das negative Ergebnis vorliegt, müssen sich Reisende bis zu 14 Tage zu Hause isolieren. Die konkrete Umsetzung soll durch die Bundesländer erfolgen.
Seit dem 1. August werden zudem die Kosten für Corona-Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten übernommen, sofern diese innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgen.
Urlaub in Risikogebieten: Minister wollen Corona-Tests für Rückkehrer
Ursprungsmeldung vom 23. Juli 2020: Die Einstufung eines Landes oder eines Landesteils durch das Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet erfolgt anhand von drei Kriterien:
- Es gibt über 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen,
- es existieren keine oder nur unzureichende Corona-Maßnahmen vor Ort und / oder
- die Datenlage für das Land ist unzuverlässig.
Momentan trifft dies auf beliebte Urlaubsländer wie Ägypten oder die Türkei zu. Auch die Karibik, Luxemburg oder Serbien zählen dazu. Trotz Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und der Einstufung als Risikogebiet durch das RKI steht es Urlaubern jedoch frei, in diese Länder zu reisen.
Urlaub im Corona-Risikogebiet: Tests am Flughafen sollen verpflichtend werden
Wer allerdings aus einem der Risikogebiete nach Deutschland zurückkehrt, muss sich nach aktuellem Stand beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das heißt, Betroffene dürfen nach der Heimkehr zwei Wochen lang nicht das Haus verlassen - auch nicht um einzukaufen oder in die Arbeit zu fahren. In dieser Zeit gibt es auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern die Einstufung als Risikogebiet schon bei Antritt der Reise stattgefunden hat.
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Die Gesundheitsminister der Bundesländer wollen diese Regelungen aber nun anpassen. Grund dafür ist höchstwahrscheinlich, dass sich nur schwer feststellen lässt, ob Rückkehrer aus Risikogebieten sich tatsächlich beim Gesundheitsamt melden und sich an die Quarantänemaßnahmen halten. Am Mittwoch (22. Juli) verständigten sich die Minister bei einer Schaltkonferenz deshalb darauf, einen Corona-Test für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtend zu machen, wie mehrere Medien berichten. Dazu sollen an Flughäfen Teststellen eingerichtet werden. Am Freitag sollen demnach die Details besprochen und die neue Maßnahme endgültig beschlossen werden.
Die Beitreiber der Flughäfen haben laut Deutscher Presse-Agentur diesbezüglich jedoch noch offene Fragen: „In jedem Fall gilt: Sollten die Gesundheitsbehörden einen - wie auch immer gearteten - Schnelltest anordnen, müsste dieser von den Behörden durchgeführt werden“, erklärte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen. Mitarbeiter an Flughäfen hatten keine Befugnis, Passagiere auf ihren Gesundheitsstatus zu überprüfen. „Auch muss dann festgelegt sein, wie mit positiv geprüften Reisenden umgegangen werden soll.“ *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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