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Kündigung: Vorsicht, diese Verhaltensweisen können Sie den Job kosten

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Von: Andrea Stettner

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann durchaus vermieden werden.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann durchaus vermieden werden. © Patrick Pleul/dpa

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist die Quittung für mieses Verhalten. Doch welche Aktionen und Fehler rechtfertigen eine Entlassung? Ein Anwalt klärt auf.

Vor einer Kündigung fürchten sich wohl die meisten Arbeitnehmer. Gerade in Regionen mit schlechter Arbeitsmarktlage droht oft eine lange Arbeitslosigkeit. Die Folgen: Hohe finanzielle Einbußen. Eine Kündigung schlägt den Betroffenen aber auch aufs Gemüt, viele zweifeln dann an sich und sie fühlen sich wertlos. 

Doch gerade verhaltensbedingte Kündigungen lassen sich von vornherein verhindern, wie ein Anwalt für Arbeitsrecht aufzeigt. Andreas Baier von der Kanzlei Baier-Depner erklärt dem Karriere-Portal BusinessInsider, wann überhaupt eine verhaltensbedingte Entlassung gerechtfertigt ist.

Fehler 1: Verstöße gegen den Arbeitsvertrag

In erster Linie zählt das, was im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Lesen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag auf jeden Fall gut durch, denn an diese Vorgaben müssen sich Arbeitnehmer halten, um keine Kündigung zu riskieren.

Fehler 2: Anweisungen des Chefs nicht befolgen

"Darüber hinaus hat der Arbeitgeber aber ein Weisungsrecht nach §106 GewO, durch das er die Tätigkeit seiner Angestellten ausgestalten kann", weiß Baier zu berichten. Ihr Chef darf also Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen, soweit sie nicht im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag geregelt ist. 

Darüber hinaus kann er Verhaltensregeln aufstellen, die Mitarbeiter befolgen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitszeiten, bis wann Sie sich krankmelden oder die Krankschreibung vom Arzt abgeben müssen. Beleidigen Sie Ihre Kollegen, darf der Chef einschreiten, genauso wenn Sie Ihren Job schlecht machen oder unentschuldigt fehlen. "Das wären Verstöße, die den Arbeitgeber zu einer Kündigung* berechtigen könnten", verrät der Fachanwalt.

Lesen Sie auch: So sollten Sie Ihren Schritt in die Selbstständigkeit keinesfalls beginnen.

Video: Ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?

Mehr dazu: Kündigung wegen häufiger Krankheit - Darf mein Chef das?

Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung:

Leistet sich etwa ein Arbeitnehmer häufig folgende Fehltritte, können dies Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sein:

Wann darf ich Arbeit verweigern?

Weist Ihnen Ihr Vorgesetzter eine Arbeit zu, müssen Sie diese in jedem Fall befolgen - außer, die Aufgabe verstößt 

Wenn Sie zum Beispiel als Filialleiter eingestellt wurden und dann auf einmal nur noch putzen sollen, könnte dies so ein Fall sein. Denn als Filialleiter müssen Sie lediglich solche Aufgaben befolgen, die typischerweise dafür vorgesehen sind. 

Doch bevor Sie die Arbeit verweigern, mahnt Baier zur Vorsicht, denn Arbeitsverträge enthalten oft Optionen zur Versetzung oder Änderungsklauseln.

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Braucht es drei Abmahnungen, bevor es zur Kündigung kommt?

Bevor es zur Kündigung kommt, müssen Vorgesetzte meist abmahnen. Viele Arbeitnehmer denken aber nach wie vor, dass man erst nach der dritten Abmahnung eine Kündigung zu befürchten hat. Doch der Fachanwahlt bestätigt: Es reicht bereits eine Abmahnung, um eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sich der Mitarbeiter danach wieder partout nicht an die Anweisungen des Chefs hält. 

In schweren Fällen droht sogar eine fristlose Kündigung, zum Beispiel bei Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug. "Wenn es um das Eigentum der Firma geht, ist große Vorsicht geboten, auch wenn diese Punkte durch die Rechtsprechung ein wenig aufgeweicht wurden", meint Baier.

Doch der Fachanwalt fügt auch hinzu: "Das Bundesarbeitsgericht verlangt eine umfassende Interessenabwägung, sodass immer der Einzelfall zu betrachten ist." Ganz so einfach ist eine verhaltensbedingte Kündigung für den Vorgesetzten also nicht.

Lesen Sie dazu: Kündigung Arbeitsvertrag: Das sind die wichtigsten Regeln und Fristen.

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Von Andrea Stettner

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