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Sonderurlaub: Haben Arbeitnehmer Anspruch darauf?

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Von: Veronika Werdin

Stirbt ein naher Angehöriger, ist an Erholung im Urlaub natürlich nicht zu denken - und an Arbeit schon gar nicht.
Stirbt ein naher Angehöriger, ist an Erholung im Urlaub natürlich nicht zu denken - und an Arbeit schon gar nicht. © Christoph Soeder/dpa

Hochzeit, Umzug, Todesfall - Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie Sonderurlaub beantragen können und worauf Sie dabei achten müssen.

Urlaub ist zum Erholen da. Das ist der Sinn unseres gesetzlichen Urlaubsanspruchs. Doch in manchen Situationen kann von Erholung keine Rede sein - zum Beispiel, wenn jemand gestorben ist. Deshalb können Arbeitnehmer in Ausnahmefällen (zusätzlich zum gesetzlich verordneten Erholungsurlaub) Sonderurlaub beantragen.

In diesen Fällen wird häufig Sonderurlaub genehmigt

Dabei handelt es sich laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um eine vorübergehende bezahlte Freistellung von einer Tätigkeit. Der Sonderurlaub ist danach an drei Bedingungen gekoppelt:

Zu einer Freistellung von der Arbeit können verschiedene Anlässe führen. Welche dies sind, ist nicht konkret geregelt. Doch allgemein akzeptiert werden folgende Gründe, schreibt die Online-Plattform Karrierebibel.de:

EheschließungBei der eigenen Hochzeit darf man nicht fehlen. Bis zu drei Tage kann man sich dafür von der Arbeit freinehmen. Für die eingetragene Lebenspartnerschaft gilt dies ebenso.
GeburtDie werdende Mutter ist durch den Mutterschutz sowieso von der Arbeit befreit. Doch der Ehepartner kann sich für die Geburt seines Kindes einen Arbeitstag freinehmen.
Tod eines nahen FamilienangehörigenSterben der Ehepartner oder Verwandte ersten Grades, also Kinder oder Eltern, werden bis zu drei freie Tage genehmigt. Ist der Verwandte der Schwiegervater oder ein Großelternteil, kann auch weniger oder kein Urlaub genehmigt werden.
UmzugBeamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen für ihren Umzug einen freien Arbeitstag. Bei allen anderen hängt es von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab.
Erkrankung eines AngehörigenFür die Pflege eines kranken Angehörigen gibt es einen Tag Sonderurlaub, bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage. Dabei ist allerdings eine Lohnfortzahlung nicht zwingend gegeben. Unbezahlt sind bis zu sechs freie Monate möglich.
ArztbesucheNormalerweise gibt es hierfür keinen Sonderurlaub - außer, der Termin kann nicht außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden. Dann kann man für die Dauer des Termins eine bezahlte Freistellung beantragen.
JobsucheIst das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt worden oder der befristete Vertrag läuft aus, werden kurze Arbeitsausfälle für Termine bei der Arbeitsagentur, Vorstellungsgespräche oder um Bewerbungen zu schreiben genehmigt.
KinderbetreuungWenn Ihr Kind erkrankt und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, können Sie sich nach § 45 des Fünften Sozialgesetzbuches gegen Vorlage eines Attests unbezahlt freistellen lassen und Krankengeld beziehen.
GerichtstermineWer vor Gericht erscheinen muss, ob als Angeklagter oder Zeuge, darf sich zwar freinehmen, aber unbezahlt. Dafür gibt es in manchen Fällen die Zeugenentschädigung.

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Sonderregelungen für Beamte

Für Beamte gelten nochmals besondere Regelungen. Für sie legt die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) genau fest, zu welchen Anlässen es freie Tage gibt:

Die Länge der Freistellung hängt vom jeweiligen Grund ab: Für Familienheimfahrten gibt es bis zu sechs Tage, für Tätigkeiten bei der Feuerwehr oder als Sanitäter bis zu zehn Tage und für eine Fremdsprachen-Ausbildung im Ausland sogar bis zu drei Monate Sonderurlaub.

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vro

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