1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Karriere

Minijob: So viel Geld dürfen Hartz-IV-Empfänger dazuverdienen – sonst drohen Abzüge

Erstellt:

Von: Andrea Stettner

Wer sich zum Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen will, muss sich in Acht nehmen: Minijobbern drohen Abzüge, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten.

Rund 7,3 Millionen Deutsche gingen 2020 in einem Minijob* nach. Die sogenannten 450-Euro-Jobs sind nicht nur bei Studenten oder Rentnern beliebt: Auch Arbeitslose und Hartz-4-Empfänger wollen sich mit einem Minijob Geld dazuverdienen und ihr oft schmales Arbeitslosengeld damit aufstocken. Doch was viele nicht wissen: Nebeneinkünfte werden auf das Arbeitslosengeld 1 und 2 (Hartz 4) angerechnet. Wer „zu viel“ verdient, verschenkt möglicherweise viel Geld!

Minijob mit Arbeitslosengeld 1: Maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten

So viel vorne weg: Grundsätzlich dürfen sich Bezieher von Arbeitslosengeld 1 mit einem Minijob etwas dazuverdienen, und zwar bis zu einem Freibetrag von 165 Euro. Wer mehr verdient, dem wird der Verdienst mit den Bezügen vom Arbeitsamt verrechnet. Noch härter wird es, wenn Sie versehentlich mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wer diese wöchentliche Arbeitszeit überschreitet, gilt nicht mehr als arbeitslos – und verliert somit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Lesen Sie auch: Schon gewusst? Diese Nebenjobs bringen Ihnen richtig viel Geld.

Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (Harzt 4) müssen penibel darauf achten, mit ihrem Minijob nicht zu viel dazu zu verdienen –  sonst drohen Abzüge.
Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (Harzt 4) müssen penibel darauf achten, mit ihrem Minijob nicht zu viel dazu zu verdienen – sonst drohen Abzüge. © Daniel Karmann/dpa

Hartz-4-Empfänger mit Minijob: Freibetrag von 100 Euro beachten

Für Hartz-4-Empfänger (Arbeitslosengeld 2) gilt ein Freibetrag von 100 Euro, den sie sich mit einem Minijob anrechnungsfrei dazuverdienen dürfen. Von jedem weiteren dazuverdienten Euro winken Abzüge von 20 Prozent. Wer mit seinem Nebenjob monatlich genau 450 Euro verdient, dem bleiben nach allen Abzügen noch 170 Euro übrig.

Auch interessant: Minijobber: So viel Geld kann ein 450-Euro-Job für Ihre Rente bringen.

Was gilt als Minijob?

Die sogenannten 450-Euro-Jobs zählen als geringfügige Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung (wie Arbeitslosen- oder Krankenversicherung) abführen müssen.

Minijobber dürfen regelmäßig höchstens 450 Euro pro Monat verdienen. Alternativ dazu zählen auch kurzfristige Beschäftigungen als Minijob, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden. In beiden Fällen darf die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr nicht überschritten werden, damit keine Abgaben anfallen. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Minijob/450-Euro-Job: Wie hoch ist der Stundenlohn?

Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.

Quelle: Arbeitsagentur.de, financescout.de

Auch interessant