1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Karriere

Kündigung mit Freistellung: Dieses Detail übersehen viele freigestellte Arbeitnehmer

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Sophia Adams

Nach einer Kündigung werden Arbeitnehmer häufig freigestellt.
Nach einer Kündigung werden Arbeitnehmer häufig freigestellt. © picture alliance / dpa / Patrick Pleul

Wer nach einer Kündigung freigestellt wird, verbraucht dadurch nicht zwangsläufig den Resturlaub. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer in diesem Fall?

Wer freiwillig die Arbeitsstelle wechselt oder vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält, wird in den letzten Wochen meist freigestellt. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr im Unternehmen erscheinen muss und in den häufigsten Fällen für diese Fehltage eine Entlohnung erhält. Dadurch kann der Mitarbeiter seine restlichen Urlaubstage abbauen. Obwohl Vorgesetzte eine Freistellung oft ohne Einstimmung der Angestellten fordern, sind diese in den seltensten Fällen darüber unglücklich - denn schließlich steht ihnen mehr Freizeit zur Verfügung.

Doch können Chefs einen gekündigten Arbeitnehmer trotz Freistellung wieder zum Arbeiten auffordern? Und was passiert, wenn nach der Kündigungsfrist noch weitere Urlaubstage übrig sind?

Darf der Arbeitgeber Sie trotz Freistellung zum Arbeiten auffordern?

Zunächst steht die Frage im Raum, ob Vorgesetzte freigestellte Arbeitnehmer überhaupt noch einmal ins Büro zurückholen dürfen. Stellt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beispielsweise nach einer Kündigung* frei, handelt es sich laut der Ratgeber-Website Finanztip um eine widerrufliche Freistellung. Den Vorgesetzten ist es also erlaubt einen Arbeitnehmer jederzeit zu einer Rückkehr ins Unternehmen aufzufordern.

Anders sieht es bei einer unwiderruflichen Freistellung aus: In diesem Fall werden noch offene Urlaubstage* angerechnet und der Arbeitgeber hat kein Recht mehr, einen freigestellten Mitarbeiter zum Arbeitsplatz zurückzuholen.

Lesen Sie auch: Kündigung wegen Krankheit - In diesen Fällen darf Ihr Chef Sie feuern.

Was passiert, wenn nach dem Ablauf der Kündigungsfrist Urlaubstage übrig sind?

Nicht immer werden mit einer Freistellung alle restlichen Urlaubstage abgegolten. Hat es der Arbeitgeber versäumt, einem gekündigten Mitarbeiter mitzuteilen, dass mit der Freistellung der Resturlaub abgebaut werden muss, dann verfällt eine Bezahlung der freien Tage nicht einfach. Ganz im Gegenteil: Der Arbeitnehmer hat sogar das Recht, das Gehalt für die restlichen, nicht genommenen Urlaubstage zu erhalten - was vielen gar nicht bewusst ist.

Auch interessant: Kündigung - Diese Verhaltensweisen können Sie den Job kosten.

Video: Kündigung während Krankheit - Ist das erlaubt?

Erfahren Sie mehr: Kündigung - Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

Ihre Meinung ist gefragt

Mehr erfahrenVorsicht - Mit diesen fiesen Methoden ekelt Sie Ihr Chef aus dem Unternehmen.

Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.

*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

soa

Fotostrecke: Gehalt - Die zehn bestbezahlten Berufe für Angestellte

Auch interessant