Pausenzwang wegen FFP2-Masken? Mitarbeiter tierisch genervt – „Verlorene Arbeitszeit“

Eine Firma informiert ihre Belegschaft zu den neuen Corona-Regeln. Doch als es um die Tragepausen von FFP2-Masken geht, hört für einen Mitarbeiter der Spaß auf.
FFP2-Masken erhöhen den Infektionsschutz enorm, sowohl für den Träger als auch seine Mitmenschen. Deshalb werden sie von Politik und Wissenschaft auch als eine der wirksamsten Waffen im Kampf gegen den Coronavirus* gesehen. Damit FFP2-Masken ihre Filterleistung nicht einbüßen, muss jedoch nach einer bestimmten Tragedauer eine Pause eingelegt werden. Doch genau diese Pausenzeiten bringen jetzt einen Mitarbeiter auf die Palme.
Tragepausen bei FFP2-Masken: „Pausen ohne Arbeitsleistung müssen ausgestempelt werden“
Was war passiert? Die neue SARS-Cov-2-Arbeitschutzverordnung der Bundesregierung sieht seit dem heutigen Mittwoch das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken, FFP2-Masken oder höher vor, sollten bestimmte Schutzmaßnahmen nicht erfüllt werden können. In einer E-Mail an die Belegschaft informierte ein Unternehmen die Mitarbeiter über die neuen Regeln und wies zugleich darauf hin, dass bei FFP2-Masken nach 75 Minuten Tragedauer eine Pause von 30 Minuten eingehalten werden muss. Soweit klar, doch der Anstoß des Ärgernisses folgt sogleich im Nachsatz: „Pausen ohne Arbeitsleistung müssen ausgestempelt werden.“
Dieser Satz gefiel einem Angestellten gar nicht und er postete prompt das Schreiben auf der sozialen Plattform Jodel: „Euer Ernst?“, kommentierte er das Bild, und fügte in den Kommentaren hinzu: „Ich habe null Probleme damit eine Maske zu tragen. Das stört mich wirklich nicht. Mir geht es um die verlorene Arbeitszeit.“ Zwingt ihn sein Arbeitgeber etwa zu einer unbezahlten Pause?
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„Pausenzeit“ bezieht sich lediglich auf Zeit ohne FFP2-Maske
Ein Jodel-Nutzer gibt ihm gleich den „passenden“ Ratschlag: „Ich würde einfach nicht ausstempeln und die Pausen entweder machen oder nicht“. Ein anderer meint: „Es ist keine Pflicht diese Zeiten einzuhalten. Diese Zeiten stammen von der Berufsgenossenschaft und sind etwas aus dem Kontext. In jeder Arztpraxis wird mit FFP2 8h gearbeitet und fertig.“
Tatsächlich sind bei FFP2-Masken verbindliche Trage- und Pausenzeiten in den Arbeitsschutzregeln festgelegt. „Diese können auch dadurch erreicht werden, dass Tätigkeiten mit Maske und Tätigkeiten ohne Maske im Wechsel geplant werden“, heißt es auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). „Die Erholungszeit schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus.“ Die Pausenzeit bezieht sich hier also lediglich auf die maskenfreie Zeit und nicht etwa auf eine tatsächliche Arbeitspause. Der Mitarbeiter regt sich womöglich völlig umsonst auf, denn aus der Arbeitsanweisung seines Vorgesetzten geht nicht hervor, ob tatsächlich eine unbezahlte Arbeitspause eingelegt werden muss. Der Arbeitgeber könnte ihm während der Tragepause auch eine andere Aufgabe zuteilen.
Gegen die Corona-Maßnahmen seines Betriebs hätte er nichts, fügt er hinzu. „Ich fände das vollkommen ok, wenn bei uns Homeoffice möglich wäre. Ist es aber nicht, weil das in den letzten Jahren vollkommen verschlafen wurde und unsere IT nichts auf die Reihe kriegt.“ Bleibt zu hoffen, dass sich dies bald ändert. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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