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Auf Diäten, Aufwandsentschädigungen und Co.: Zahlen Politiker auch Steuern?

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Von: Carina Blumenroth

Einkommen wird versteuert, die Rente wird derzeit doppelt versteuert – das gilt für Bürger. Aber wie sieht das eigentlich bei den Abgeordneten aus?

Strom, Gas oder Lebenshaltungskosten – alles wird teurer. Viele Bürgerinnen und Bürger stehen einerseits vor Mehrkosten, andererseits vor dem eigenen Einkommen, was nicht auszureichen scheint. Entlastungspakete sollen die Kosten teilweise auffangen – derzeit erhalten viele Bürgerinnen und Bürger beispielsweise die 300 Euro Energiekostenpauschale. Diese wird von dem Hauptarbeitgeber gemeinsam mit dem Monatsgehalt ausgezahlt. Aber wie viel Geld bekommen Abgeordnete eigentlich und wie müssen diese Steuern zahlen? Das erfahren Sie im Folgenden.

Ordner auf dem Finanzamt steht.
Einige Bezüge müssen Abgeordnete nicht versteuern. © Imago

Bezüge der Politiker sind teilweise steuerfrei

Bei den Entschädigungen und Bezügen von Abgeordneten sind verschiedene Unterscheidungen zu treffen. Je nachdem, ob es sich um Landtags- oder Bundestagsabgeordnete handelt oder um Abgeordnete im Europäischen Parlament, variieren auch die Pauschalen, Diäten und Bezüge, die die Politikerinnen und Politiker bekommen.

Abgeordnete und Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten beispielsweise Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen. Diese sind nach Bundes- und Landesgesetz von der Steuer befreit.

Diese Gelder sind für Bundestags- und Landtagsabgeordnete steuerfrei:

Steuer und Politiker: Das erhalten Politikerinnen und Politiker

Im Bundestag gibt es derzeit 736 Abgeordnete, über 1800 gibt es in den sechzehn Landtagen. Rund 100 Abgeordnete aus Deutschland sitzen im Europaparlament. All jene sind Berufspolitikerinnen und -politiker – ihre Abgeordnetenbezüge werden versteuert. Das fällt unter „sonstige Einkünfte“ bei der Einkommensteuererklärung. Konkret gilt dieser Ansatz für die sogenannte Grundentschädigung. Von diesem Betrag dürfen Politikerinnen und Politiker die Werbungskosten abziehen – das kann beispielsweise für Fahrten zur Arbeit der Fall sein.

In diesem Zusammenhang kommt oft der Begriff „Diäten“ auf – die könnte man als Grundgehalt der Abgeordneten bezeichnen. Der Deutsche Bundestag gibt an, dass sich dieses Gehalt an der Höhe der Bezüge einfacher Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs orientiert. Erhöhungen werden alle zwei Jahre vom Bundestag beschlossen. Vor einigen Jahren wurde die Entwicklung der Diäten für Abgeordnete an die Entwicklung der Löhne im Land gekoppelt. Am 01. Juli 2022 lagen die Diäten für Bundestagsabgeordnete bei rund 10.323,29 Euro brutto im Monat. Um ca. 300 Euro haben sich die Diäten im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden versteuert

Einige Abgeordnete des Bundestags haben neben ihrer politischen Tätigkeit auch Nebeneinkünfte. Diese können beispielsweise in Aufsichtsräten oder in der Funktion als Berater bzw. Beraterin von Unternehmen anfallen. Diese Nebeneinkünfte müssen gemeldet und versteuert werden.

Jährlich stehen Bundestagsabgeordnete ebenfalls 12.000 Euro Sachbezugsleistungen zur Verfügung. Damit können sie beispielsweise Büromaterial, Laptops oder IT-Kosten für das Wahlkreisbüro aufwenden.

Das verdienen Landtagsabgeordnete und Abgeordnete im Europaparlament

Nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. variieren die Bezüge von Landtagsabgeordneten von Bundesland zu Bundesland deutlich. In NRW erhalten Abgeordnete beispielsweise bis zu 9.300 Euro, im Stadtstaat Hamburg sind es ca. 3.000 Euro. Die Angaben sind in brutto und teilweise kommen weitere Pauschalen zu.

Im Europaparlament erhalten Abgeordnete nach EU-Steuer und versicherungstechnischen Abzügen rund 7.316,68 Euro. Diese werden im jeweiligen Land dann versteuert. Dazu kommen Kosten für Spesen und eine Pauschalvergütung pro Sitzungstag in Brüssel.

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