Mieter, aufgepasst: Darum ist die Jahresabrechnung fürs Finanzamt wichtig
Viele Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Wohnungseigentümer und Mieter sollten die Jahresabrechnung ihrer Nebenkosten bereit halten.
Wer mit der Steuererklärung* möglichst viel Geld herausbekommen will, sollte alle Ausgaben berücksichtigen. Immobilien-Eigentümer sollten ihre Nebenkostenabrechnung nicht vergessen. Denn dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge können haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen anteilig geltend gemacht werden. Und das gilt übrigens auch für Mieter, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt.
Handwerkerarbeiten in der Wohnung steuerlich absetzen?
Auch die Steuerexperten der Stiftung Warentest verweisen auf Handwerkerarbeiten als möglichen Kostenpunkt: „Mieter oder Eigentümer? Egal, beide erhalten einen Steuerrabatt, wenn Handwerker auf ihre Kosten in ihrem Wohnhaus, auf dem Grundstück oder in ihrer Wohnung etwas reparieren, renovieren, sanieren, warten oder modernisieren“, heißt es in einem Bericht auf Test.de. 6.000 Euro können sie demnach jedes Jahr investieren für den maximalen Steuerbonus von 1.200 Euro (20 Prozent). Der Rechnungsbetrag muss um ausgewiesene Materialkosten gekürzt werden, sie zählen nicht mit. Wichtig, so die Experten: Das Finanzamt achte penibel darauf, dass die Rechnung nicht bar bezahlt, sondern das Geld überwiesen wurde.
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Steuererklärung: Nebenkosten nicht vergessen
„Auch Kosten, die anteilig für Hausmeister, Gartenarbeit, Reinigung des Hausflurs, Schornsteinfeger oder Wartung angefallen sind, bringen den Bonus“, heißt es zudem auf Test.de. Oft lägen Neben- oder Betriebskostenabrechnung erst nach dem Abgabetermin für die Steuererklärung vor.
In diesem Fall ließen sich die Ausgaben nachträglich abrechnen. Das Amt muss laut Stiftung Warentest den Steuerbescheid auch nach der Einspruchsfrist noch ändern (Finanzgericht Köln, Az. 11 K 1319/16). „Wem das zu umständlich ist, der macht die Abrechnung in dem Jahr geltend, in dem er sie bekommt“, schreibt Test.de. Möglichkeit Nummer drei: „Vorauszahlungen für reguläre Leistungen wie Hausmeister, Gartenarbeit und Reinigung in dem Jahr ansetzen, in dem sie geleistet werden.“
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Handwerkerrechnungen für die Steuer sammeln
„Wer Handwerkerrechnungen sammelt, der kann damit bares Geld sparen“, heißt es auch in der Broschüre des VPB. „Er muss seine Rechnungen übers Jahr gewissenhaft sammeln und sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.“ Steuerlich geltend machen könnten Hausbesitzer „alle Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbst genutzten Eigentumswohnung“. Absetzbar seien immer nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht das vom Handwerker verbaute Material. Absetzbar seien auch Fahrtkosten und die auf Lohn- und Fahrtkosten anfallende Mehrwertsteuer, so der VPB. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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