Steuerbescheid noch nicht erhalten? Dann könnten Ihnen Erstattungszinsen winken
Das Finanzamt lässt sich mit dem Steuerbescheid manchmal länger Zeit. Für Steuerzahler kann sich das lohnen – nach 15 Monaten werden Erstattungszinsen fällig.
Wenn Steuerzahler ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, erhalten sie wenig später einen Steuerbescheid für das entsprechende Jahr zurück. Dabei erfahren sie, ob sie Steuern nachzahlen oder zurückerstattet bekommen. Finanzämter lassen sich mit dieser Aufgabe aber mitunter lange Zeit – meist, weil sie schlicht überlastet sind oder die Steuererklärung erst kurz vor der Abgabefrist eingegangen ist. Aber auch ein Einspruch oder ein Prozess vor dem Finanzgericht durch den Steuerzahler kann die Ausstellung des Bescheids enorm verzögern. So prüfen Sie übrigens den Steuerbescheid auf mögliche Fehler.

Wem stehen Erstattungszinsen bei der Steuererklärung zu?
Geht der endgültige Steuerbescheid vom Finanzamt erst 15 Monate nach dem entsprechenden Steuerjahr ein, haben Sie Anspruch auf Erstattungszinsen vom Finanzamt (etwa bei der Steuererklärung für 2021 erst nach dem 1. April 2023). Dies gilt jedoch nur, wenn Sie eine Steuerrückerstattung erwarten, informiert der Lohnsteuerhilfeverein VLH.
Tatsächlich gilt dieser Anspruch auf Erstattungshilfen auch dann, wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung erst Jahre später abgeben. Wer sie freiwillig macht, hat dafür vier Jahre Zeit. „Wenn Sie 2022 Ihre Steuererklärung für 2018 abgeben, bekommen Sie die Zeit ab 1. April 2020 verzinst“, informiert die VLH.
Bekomme ich Erstattungszinsen automatisch ausbezahlt?
Um Erstattungszinsen zu bekommen, müssen Sie nichts unternehmen – stehen Ihnen die Zinsen zu, übernimmt das Finanzamt automatisch die Berechnung und Auszahlung der Erstattungszinsen.
Sind Erstattungszinsen steuerpflichtige Kapitaleinnahmen?
Leider gibt es auch einen Nachteil: Erstattungszinsen gelten wie alle anderen Zinsen auch als Kapitaleinnahmen. Somit müssen sie in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden (pauschal 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer). Versicherungen können Sie dagegen oft von der Steuer absetzen. (as)