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Elterngeld erhöhen: Vier Tipps, mit denen es mehr Geld vom Staat gibt

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Von: Larissa Strohbusch

Wie viel Elterngeld es gibt? Das liegt an Ihrem Netto-Gehalt. Mit einigen Tipps können Sie dieses und somit Ihr Elterngeld ganz legal erhöhen.

Nach der Geburt eines Babys wollen sich Eltern voll und ganz auf den Nachwuchs konzentrieren. Damit sie in dieser Zeit frei von finanziellen Sorgen sind, gibt es das Elterngeld. Wer allerdings wie viel bekommt und wie Eltern ihren Anspruch erhöhen, das ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei gibt es einige Tipps, wie Sie am Ende mehr Elterngeld bekommen.

Elterngeld: Wie lange und wie viel?

Das Elterngeld gibt es in zwei Varianten, die kombiniert auch während der Elternzeit gewechselt werden können:

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro monatlich, nach oben ist es auf 1.800 Euro gedeckelt, beziehungsweise die Hälfte davon im ElterngeldPlus. Mit einigen Tipps können Sie jedoch mehr aus Ihrem Elterngeld herausholen, als es auf den ersten Blick erscheint.

Tipp 1: Verheiratete tauschen die Steuerklasse und erhöhen so das Elterngeld

Hier ist Schnelligkeit gefragt, denn dieser Tipp sollte bestenfalls gleich nach dem positiven Schwangerschaftstest umgesetzt werden. Verdienen verheiratete Paare deutlich unterschiedlich, etwa weil ein Partner in Teilzeit arbeitet, nutzen sie häufig die Steuerklassen drei/fünf. Dabei wird der Ehepartner, üblicherweise der besserverdienende, in Steuerklasse drei deutlich günstiger behandelt. Im Gegenzug bleibt bei Steuerklasse fünf weniger vom Brutto übrig. Vor der Elternzeit kann es sich deshalb lohnen, die Steuerklasse zu tauschen, sodass der geringer Verdienende mehr Netto bekommt. Damit erhöht sich die Grundlage, aus der das Elterngeld berechnet wird. Die Steuerbelastung des anderen Ehepartners erhalten Sie mit der Steuererklärung später zurück. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird immer die Steuerklasse zugrunde gelegt, die überwiegend in den zwölf Monaten vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz) besteht. Damit die neue Steuerklasse das Elterngeld erhöht, muss sie spätestens im siebten Monat vor der Geburt beim Finanzamt beantragt werden.

Antrag
Wer während der Schwangerschaft klug handelt, bekommt später mehr Elterngeld. (Symbolbild) © Andreas Pulwey/Imago

Aber auch hier lässt sich zusätzlich tricksen: Verzichtet die Mutter freiwillig auf einige Tage ihres Mutterschutzes, kann sie den Berechnungszeitraum nach hinten verlagern und eventuell Verzögerungen ausgleichen.

Tipp 2: ElterngeldPlus verdoppelt das Elterngeld

ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn Sie währenddessen in Teilzeit arbeiten. Im Vergleich zum Basiselterngeld können Sie damit unter Umständen Ihre Bezüge verdoppeln. Und zwar dann, wenn das Elterngeld nach Abzug der Einkünfte weniger als 50 Prozent des Basiselterngeldes beträgt. In diesem Fall wird Ihnen durch Ihre Teilzeitarbeit nichts abgezogen – zusätzlich beziehen Sie Elterngeld doppelt so lange wie bei der Basis-Variante.

Ein Beispiel dafür: Frau Müller möchte zwölf/24 Monate Elternzeit nehmen. Sie verdiente vor der Geburt 1.800 Euro netto. Daraus erhält sie 1.170 Euro Basiselterngeld/585 Euro ElterngeldPlus. Verdient Frau Müller nun ab dem achten Lebensmonat ihres Kindes 1.000 Euro zusätzlich, werden diese von der Netto-Berechnung abgezogen: 1.800 Euro - 1.000 Euro = 800 Euro x 0,65 = 520 Euro. Da dieser Betrag unter dem liegt, was sie im ElterngeldPlus erhält, wird auch in dieser Variante nichts abgezogen. Beim Basiselterngeld erhält sie 6 x 520 Euro = 3.120 Euro. Beim ElterngeldPlus sind es jedoch 18 x 520 Euro = 9.360 Euro.

Tipp 3: Mischeinkünfte beeinflussen das Elterngeld maßgeblich

Waren die Einnahmen in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz für Sie ungünstig, kann es empfehlenswert sein, zusätzlich selbstständige Tätigkeiten auszuüben. Dadurch verschiebt sich der Berechnungszeitraum in das vorherige Kalenderjahr. Dies kann sich lohnen, wenn ein Elternteil beispielsweise vor der Geburt nicht mehr erwerbstätig ist und diese Monate mit null Euro in die Berechnung einfließen. Oder auch, wenn Elternteile die Steuerklassen getauscht haben: So kann der besser verdienende Ehepartner sich die Berechnung nach dem für ihn günstigeren Gehalt sichern. Doch Vorsicht: Haben Sie im vorherigen Kalenderjahr weniger verdient als in den zwölf Monaten vor der Geburt, sollten Sie von einer Mischeinkunft absehen.

Tipp 4: Auf steuerfreie Einnahmen verzichten

Teile des Lohnes bleiben zur betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei. Auch einmalige Bonuszahlungen bleiben netto wie brutto. Was in der Regel ein positiver Gewinn ist, kann sich vor der Geburt negativ aufs Elterngeld auswirken. Denn: Steuerfreies Einkommen wird beim Elterngeld nicht mit eingerechnet. Daher kann es sich lohnen, kurzfristig die betriebliche Altersvorsorge auszusetzen (hierbei sollten Sie Nutzen und Risiken gegeneinander aufrechnen) oder das Weihnachtsgeld steuerpflichtig über zwölf Monate auf Ihr Gehalt verteilen lassen.

Hilfe im Formulare-Dschungel durch eine Elterngeld-Beratung

Wem angesichts von Formularen und legalen Tipps der Kopf raucht, der kann sich an eine Elterngeld-Beratungsstelle wenden. Stiftung Warentest hat acht Anbieter getestet und bewertet: „Die kommerziellen Helfer bieten für 90 bis 129 Euro eine gute Beratung an.“ Damit schneiden Bezahldienste besser ab als gemeinnützige Organisationen.

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