1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Geld

Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro monatlich: Worauf Sie bei der Anmeldung achten müssen

Erstellt:

Von: Anne Hund

Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro monatlich. © Marius Becker

Der Rundfunkbeitrag steigt um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich. Experten beantworten die wichtigsten Fragen zur Gebühr und was Sie bei der Anmeldung beachten müssen.

Der Rundfunkbeitrag steigt von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich. So haben es die Richter des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts* gilt bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schilderte. Für Beitragszahler bedeutet das, dass sie künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.

Rundfunkbeitrag steigt um 86 Cent - wann macht sich die Erhöhung auf dem Konto bemerkbar?

Auf seiner Webseite rundfunkbeitrag.de erläuterte der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio laut dpa (Stand: 5. August): „Beitragszahler zahlen den Rundfunkbeitrag zunächst weiter wie gewohnt. Der Beitragsservice wird mit Umsetzung der Änderungen auf Sie zukommen.“ Wann genau die Erhöhung, die rückwirkend ab 20. Juli gilt, sich auf den Konten niederschlägt, war noch nicht klar. Zum jetzigen Zeitpunkt könne noch nicht gesagt werden, wann die neue Höhe eingezogen wird, so der Stand vom 5. August laut dpa. Die Mehrheit der Beitragszahler regelt das Bezahlen des Rundfunkbeitrags über ein Lastschriftverfahren. Der Service betonte laut dpa, dass dabei dann automatisch etwaige Änderungen angepasst werden.

Lesen Sie zudem: Sie wollen Geld vom Finanzamt zurück? Dann begehen Sie nicht diesen Fehler.

Die wichtigsten Infos zum Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro

Was muss man noch zum Rundfunkbeitrag wissen? Auf Test.de (Stand: 6. August) erklärten die Experten der Stiftung Warentest die wichtigsten Infos in Kürze:

Höhe des Rundfunkbeitrags: Der Rundfunkbeitrag von künftig 18,36 Euro ist laut Stiftung Warentest nicht monatlich fällig, „sondern nur einmal pro Quartal (es sind also 55,08 Euro für drei Monate).“

Zuständiger Beitragsservice: Einge­zogen werde er vom ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service, die „frühere Gebühren­einzugs­zentrale (GEZ) seit dem Jahr 2013“. An den Beitrags­service müsse sich jeder wenden, der zum Beispiel eine Wohnung für den Rund­funk­beitrag an- oder abmelden oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen wolle.

Anmeldung: „Melden Sie Ihre Wohnung an, wenn bislang weder Sie noch ein Mitbewohner die Rund­funk­gebühr gezahlt haben. Das kostet 18,36 Euro monatlich, auch wenn Sie kein Radio und keinen Fernseher besitzen“, informiert Test.de. Der Rat: „Wenn Sie dem Beitrags­service eine Einzugsermächtigung (Lastschrift) erteilen, müssen Sie ans recht­zeitige Bezahlen nicht mehr denken.“

Formulare: „Die Anmeldung hat beim ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service, in 50656 Köln, zu erfolgen“, heißt es konkret auf Test.de. „Am einfachsten klappt das online unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort finden Sie auch Formulare für eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung. Beachten Sie auch die Nachweise, die Sie für einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung mit einreichen müssen.“

Lesen Sie zudem: Befreiung von Rundfunkgebühren für Flutopfer möglich – so funktioniert die „unbürokratische“ Hilfe

Rundfunkbeitrag: Was gilt in der Wohngemeinschaft oder in Bezug auf eine Zweitwohnung?

Wohn­gemeinschaft: Für Wohn­gemeinschaften werde „nur ein Beitrag“ fällig, wie die Experten informieren. „Klären Sie, wer den Beitrag - die umgangs­sprach­liche GEZ - für die Wohn­gemeinschaft zahlt. Diese Person meldet sich an. Sie können die Kosten dann intern teilen.“

Zweit­wohnung: Und noch eine wichtige Info: „Wohnungs­inhaber, die eine Haupt- und eine Neben­wohnung besitzen, können sich vom Rund­funk­beitrag für ihre Zweit­wohnung befreien lassen,“ informiert Test.de. Bei Ehepaaren mit Zweit­wohnung habe die Befreiung nicht immer geklappt. Seit November 2019 sei das nun allerdings doch vereinfacht möglich. Ehepaare und einge­tragene Lebens­part­nerschaften könnten sich über die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de vom Rund­funk­beitrag für ihre Neben­wohnung befreien lassen, erklärt die Stiftung Warentest. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Zum Weiterlesen: Rundfunkbeitrag: So befreien Sie sich legal von den Kosten

Auch interessant