Ausgaben in seiner Steuererklärung zu vergessen, um eine eventuelle Steuernachzahlung kleinzuhalten, erklärt laut dpa zudem Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Anders sieht es, wie dpa ebenfalls berichtet, aus, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt eine spezielle Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro gezahlt hat. Diese Prämie ist demnach steuerfrei. Arbeitnehmer müssen sie also nicht in der Steuererklärung angeben. Anders als das Kurzarbeitergeld beeinflusst diese Summe nicht den persönlichen Steuersatz. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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Steuererklärungspflichtig? Eine passende Steuersoftware (werblicher Link), bei der die einzelnen Schritte nachvollziehbar erklärt werden, kann eine gute Hilfe sein.
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