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Arbeitsunfall im Homeoffice: Greift die Versicherung?

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Von: Dieter Tannert

Der Trend zum Homeoffice bleibt ungebrochen. Dazu ergeben sich aber neue Fragen für den Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfällen zuständig ist.

Eine große soziale Errungenschaft war die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Träger dieses Sozialversicherungszweigs sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind zuständig, wenn Berufsunfähigkeit bei Berufskrankheiten droht, aber im Wesentlichen auch für Arbeitsunfälle. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur Unfälle, die der Arbeitnehmer bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erleidet, sondern auch sogenannte Wegeunfälle. Das sind Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passieren. Während der Nachweis eines Arbeitsunfalls, der bei der Verrichtung der Arbeit passiert ist, meist relativ leicht zu führen ist, gibt es für die Unfälle auf dem Weg von und zum Arbeitsplatz eine Vielzahl an Rechtsprechung, da im Regelfall nur der direkte Weg zur Arbeit versichert ist und Umwege beispielsweise nicht.

Warum sollte man den Arbeitsunfall beim Arzt angeben?

Falls ein Arbeitsunfall vorliegt, so hat dies einige Vorteile. Nicht nur für den Arzt, der der Berufsgenossenschaft bei der Abrechnung der Behandlung einen Satz wie bei einem Privatversicherten in Rechnung stellen kann. Auch sind die Leistungen in Summe als höher zu bewerten als Leistungen beispielsweise der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung. So wird bei einem Arbeitsunfall bis zu 78 Wochen lang ein sogenanntes Verletztengeld gezahlt, das bis zu 80 Prozent des letzten Einkommens betragen kann.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Vergleich dazu nur ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent. Kann der verletzte Arbeitnehmer die Arbeit aufgrund der Schwere der Verletzung nicht mehr aufnehmen, erhält er von der Berufsgenossenschaft eine Vollrente in Höhe von zwei Drittel des letzten Einkommens. Bei der Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung hängt die Höhe des Anspruchs von den bislang dort erworbenen Entgeltpunkten ab. Ein Anspruch in Höhe von zwei Dritteln des letzten Einkommens wird dabei aber nicht erreicht.

Arztpraxis
Bei der Arztbehandlung sollte auf einen Arbeitsunfall hingewiesen werden. © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Arbeitsunfälle: Ist man im Homeoffice versichert?

Aufgrund der einzelnen Vorteile, wenn ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird, liegt es nahe, diese Bewertung auch bei einem Unfall im Homeoffice erreichen zu wollen. Gesetzlich klargestellt ist mittlerweile, dass ein Unfall im Homeoffice bei der Ausübung der Arbeitstätigkeit versichert ist. Bei den Berufsgenossenschaften zeigt sich jedoch eine sehr starke Zurückhaltung, wenn es darum geht, Unfälle im Homeoffice ohne direkten Bezug zur Arbeit als Arbeitsunfälle anzuerkennen.

Arbeitsunfälle daheim – was sagt die Rechtsprechung?

Doch aussichtslos ist es keinesfalls. Die erste Rechtsprechung hierzu lässt erkennen, dass die Gerichte auch beispielsweise Arbeitsunfälle bei dem Weg zum Schreibtisch akzeptieren. In einem grundsätzlichen Urteil hat das Bundessozialgericht 2022 erstmals einen Fall anerkannt. Der Betroffene befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise begann er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Während die Berufsgenossenschaft Leistungen ablehnte, kam das Gericht zu einer anderen Einschätzung und erkannte einen Arbeitsunfall an.

Bei einem weiteren jetzt entschiedenen Fall des Sozialgerichts Schwerin arbeitete der Betroffene an zwei Tagen in der Woche im Homeoffice. Er bewohnte eine Maisonettewohnung und hatte sein Büro im oberen Teil der Wohnung. Am Tag des Unfalls beendete er seine Tätigkeit, sammelte seine Unterlagen in einer Mappe und brachte diese in den unteren Teil der Wohnung, um sie dort in die Tasche für den nächsten Arbeitstag zu stecken und seinen Feierabend zu beginnen. Auf der Treppe stürzte er und zog sich eine Fußverletzung zu. Auch hier erkannte das Sozialgericht einen Arbeitsunfall an.

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