1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Geld

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser-Schäden an Haus und Co.?

Erstellt:

Naturgewalten oder Naturkatastrophen können sehr hohe Elementarschäden verursachen. Gegen die entstandenen hohen Kosten
Für eine finanzielle Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen braucht es eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. © Imago/Future Image (Symbolbild)

Eingestürzte Häuser, vollgelaufene Keller, beschädigte Autos: Die Folgen des Hochwassers in manchen Teilen Deutschlands stellt für viele Betroffenen auch eine immense finanzielle Sorge dar.

Welche Versicherung kann bei Hochwasser*-Schäden helfen? Für eine finanzielle Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen braucht es eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung, wie Tagesschau.de schildert. Sie könne als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden, die für sich genommen meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken.

Hochwasser-Schäden: Welche Versicherung zahlt?

Der Unterschied: Bei Schäden am Haus gibt es die Wohngebäudeversicherung, die also für den Eigentümer relevant sei. „Eine Hausratversicherung deckt dagegen Schäden an beweglichen Sachen ab - also an Möbeln, Teppichen oder technischen Geräten und kann damit auch Mietern helfen“, heißt es in dem Beitrag. Aber: Eine solche Elementarschaden-Versicherung helfe nicht, wenn Grundwasser von unten ins Mauerwerk eindringe. „Das Wasser muss von oben kommen. Das kann im Einzelfall zu Beweisschwierigkeiten führen“, schreibt das Nachrichtenportal. Im Zweifel müsse ein Gutachter eingeschaltet werden.

Das Problem zudem: Deutschlandweit seien nach Angaben der Verbraucherzentralen nur rund 45 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung versichert - regional gebe es wiederum große Unterschiede. Und noch ein weiteres Problem schildert der Beitrag: Eigentümer, deren Häuser in Hochwasser-Risikogebieten lägen oder bereits einmal von einer Überflutung betroffen gewesen seien, hätten es häufig schwer, eine Elementarschaden-Versicherung zu bekommen. Oder sie müssten sehr viel dafür zahlen, so die Rechtsexperten der ARD in dem genannten Beitrag.

Lesen Sie zudem: Steuererklärung 2020: Das sollten Sie zur neuen Abgabefrist im Herbst 2021 wissen

Verbraucherzentrale rät: Schäden für die Versicherung gut dokumentieren

Was raten Verbraucherschützer? An erster Stelle steht natürlich die Sicherheit. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heißt es: „Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit. Bringen Sie sich und Ihre Angehörigen, Freunde und Nachbarn in Sicherheit und folgen Sie den Anweisungen der Hilfstruppen und Behörden.“ Auch im Haus sei Vorsicht geboten: Der überflutete Keller könne schnell zur Falle werden oder unter Strom stehen. „Wenn gefahrlos möglich, können Sie erste Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen.“

Was Betroffene von Hochwasser und Starkregenereignissen tun sollten, damit es „keinen Ärger mit der Versicherung“ gebe, schildert die Verbraucherzentrale (Stand: 19. Juli) auf ihrer Internetseite in Kürze so:

Ein weiterer Hinweis der Verbraucherzentrale: „Ihnen obliegt eine Pflicht zur Minimierung des Schadens. Prüfen Sie, welche Maßnahmen Sie einleiten können, um den Schaden so klein zu halten wie möglich“, so die Experten. Beispiel: „Bei nur wenig Wasser im Keller sollten Sie sofort nach der Dokumentation mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.“ Schäden durch Rückstau - also wenn Wasser aus Ableitungsrohren ins Haus gelangt - seien nach Angaben der Verbraucherzentralen außerdem nur versichert, wenn eine „funktionstüchtige Rückstausicherung“ eingebaut war, heißt es auf Tagesschau.de.

Wie sollte man im Schadensfall weiter verfahren? Den Versicherer solle man „zeitnah“ informieren und mit ihm die nächsten Schritte besprechen, so die Verbraucherzentrale. „Die meisten Versicherer bieten hierfür Schadens-Hotlines an“, so ihr Rat. Je nach Schaden seien verschiedene Versicherer die Ansprechpartner.

Im Idealfall sollten Betroffene am selben Tag die Versicherung informieren, heißt es ebenfalls auf Tagesschau.de - und Schäden melden. Das könne die Abwicklung des Schadens später erleichtern. Auch ein Blick in den eigenen Vertrag sei wichtig. Weil sich die Versicherungsbedingungen wie beschrieben durchaus unterscheiden können.

Für Schäden am Auto, Wohnmobil oder Wohnanhänger kann auch eine Teilkaskoversicherung aufkommen, wie es zudem in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) heißt. Auch hier sollte man die Schäden dokumentieren und unverzüglich der Versicherung melden. Kaskoversichert sei der Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs. Bei neueren Autos könne abhängig vom Vertrag auch der Neupreis versichert sein. Je nach Tarif könnten dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge allerdings unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart sein. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Quellen: Tagesschau.de; Homepage der Verbraucherzentrale, dpa

Auch interessant: Corona-Jahr: Was Sie bei der Steuererklärung diesmal auf keinen Fall vergessen sollten.

Auch interessant