Grundsteuererklärung: Abgabefrist rückt immer näher – Wie die Abgabe ohne Elster funktioniert
Die Grundsteuererklärung müssen Besitzer von Wohnung, Haus oder einem Grundstück bis Ende Januar 2023 einreichen. Das Ganze geht aber auch ohne Elster.
Update vom 13. Oktober 2022: Die Abgabe der Grundsteuererklärung wird für alle Bundesländer von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (43, FDP) schreibt dazu auf Twitter: „Die Frist zur Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“
Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass Immobilieneigentümer 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Diese ist wie eine zweite Steuererklärung für dieses Jahr zu sehen. Die Frist: Bis 31. Oktober ist es noch möglich, die Erklärung bei den Finanzämtern einzureichen. In elf Bundesländern geht das jetzt auch ohne Elster-Formular.
Zum Hintergrund: Die Grundsteuerreform macht die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland notwendig. Um die Abgabe der Grundsteuererklärung so einfach wie möglich für die Eigentümer zu gestalten, hat die Finanzverwaltung ein Internetportal eingerichtet, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland informiert. Damit können grundsteuerpflichtige Bürger jetzt neben der Steuersoftware Elster auch das Portal Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nutzen.
Grundsteuererklärung ohne Elster: Nicht alle Bundesländer machen mit beim Bundesmodell
Was für die Nutzung spricht? „Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird“, zitiert das Portal Chip.de Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Angaben könnten direkt auf der Homepage eingegeben werden. Allerdings kann das neue Portal nicht von allen Bundesbürgern genutzt werden. So heißt es auf den Seiten von Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de: „‘Grundsteuererklärung für Privateigentum‘ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.“

Grundsteuererklärung ohne Elster: So geht‘s Schritt für Schritt
Wer die neue Plattform nutzen möchte, sollte wie folgt vorgehen:
- Zuerst müssen Sie die Registrierung vornehmen, dazu die Website www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de aufrufen und auf den Anmelde-Button oben rechts klicken. Sie werden aufgefordert, Ihre Mailadresse einzugeben. Bestätigen Sie danach den Link in der Nachricht, die Sie erhalten. Beantragen Sie dann den Freischaltcode, der Ihnen per Post zugesandt wird.
- Bis der Freischaltcode postalisch bei Ihnen eingeht, vergehen bis zu 14 Tage, wie Chip.de informiert. In der Zwischenzeit können Sie die Steuererklärung aber bereits bearbeiten, heißt es weiter. Folgende Informationen dürfen nicht fehlen: Größe des Grundstücks, die Steuernummer und das Aktenzeichen des Grundstücks, das genaue Baujahr bei Gebäuden ab 1949, die Wohnfläche, etc.
- Hilfetexte sollen dem Nutzer die Eingabe der Daten erleichtern, so Informationen des Bunds der Steuerzahler. Auch auf der Seite bereits hinterlegte Informationen sollen automatisch abgerufen werden können vom Anwender, etwa Angaben zum Bodenrichtwert.
Wichtig zu wissen: Wer das Portal für die Grundsteuererklärung nutzt und die Eingaben speichern und später weiterbearbeiten möchte, muss dasselbe Gerät und denselben Browser nutzen. Die Infos werden nämlich in einem Cookie gespeichert, so lauten Informationen von Chip.de.
Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärung rückt indes immer näher. Die Formulare müssen bis 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingehen. Ein Bundesland hat Eigentümern bereits einen Aufschub gewährt. Fristverlängerungen können aber auch individuell beantragt werden.