Kostengünstig in den Urlaub? So beantragen Sie eine „Corona-Auszeit“

Seit Oktober können Familien mit geringem Einkommen eine „Corona-Auszeit“ beantragen. Bei dem Programm übernimmt der Staat einen Großteil der Urlaubskosten. Es gibt jedoch einige Bedingungen.
Homeschooling, keine Kinderbetreuung und weniger Freizeitmöglichkeiten: In der Corona-Pandemie* hatten und haben es Familien mit Kindern alles andere als einfach. Dazu kamen für viele Betroffene auch finanzielle Sorgen. Mit dem Programm „Corona-Auszeit“ will die Bundesregierung Familien mit geringem Einkommen nun durch die Möglichkeit eines vergünstigen Urlaub ein wenig unterstützen. Sie könnten ab sofort einen „kostengünstig einen Aufenthalt in einer Erholungsstätte in Deutschland buchen“, hieß es dazu in der Mitteilung auf Bundesregierung.de vom 4. Oktober. Doch es gelten gewisse Kriterien.
Was bedeutet das Programm „Corona-Auszeit“ für Familien?
Auch die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte über das von der Bundesregierung angekündigte Programm „Corona-Auszeit“ berichtet: „Zwischen 63 gemeinnützigen Familienferienstätten können Interessierte im ganzen Bundesgebiet wählen – vom Bodensee über den Harz bis zur Ostsee“, schilderte dpa vorab. Eine Karte, zu finden auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums, soll dabei einen Überblick über alle Einrichtungen bieten, die seit Oktober Plätze anbieten.
Maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen könnten Berechtigte in diesem und noch einmal im kommenden Jahr buchen, schrieb dpa. „Zahlen müssen sie lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sofern diese im Preis inbegriffen sind“, hieß es weiter in dem Bericht. Den Rest übernehme der Bund. Kosten für An- und Abreise sowie Kurtaxe kämen noch dazu. Wichtig zu wissen, so ein weiterer Hinweis laut dpa: Wer eine passende Unterkunft ausgesucht habe, müsse sich zunächst dort erkundigen, ob es freie Plätze gebe. Erst im nächsten Schritt müsse die Berechtigung nachgewiesen werden. Der gültige Reisezeitraum: Von Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022, wie es hieß.
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Corona-Auszeit: So beantragen Familien mit geringem Einkommen vergünstigten Urlaub
Die Bundesregierung erklärt auf ihrer Internetseite das Prozedere so:
- Schritt 1: „Voraussetzungen prüfen“: „Vorab sollten Familien prüfen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen, um einen vergünstigten Urlaub zu erhalten, heißt es auf Bundesregierung.de zum Programm „Corona-Auszeit für Familien“.
- Schritt 2: Unterkunft finden: „Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich dort auch über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten.“
- Schritt 3: „Aufenthalt buchen“: Die angeschriebene Einrichtung nimmt anschließend mit der Familie Kontakt auf und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.“
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Vergünstigter Kurzurlaub: An welche Familien richtet sich „Corona-Auszeit“?
Für welche Familien ist das vergünstigte Angebot gedacht? Das Angebot richtet sich an Familien, die eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten, wie dpa berichtete – und dazu folgende Beispiele aufzählte: „Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt diese zum Beispiel bei 40.344 Euro. Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft mit Kind unter sechs Jahren liegt die Bemessungsgrenze bei 52.080 Euro. „Je nach Anzahl oder Alter der Kinder variiere der Wert. „Zum Einkommen zählen sämtliche Einkommensarten aller im Haushalt lebenden Personen – auch Kindergeld, Rente, Unterhalt.“
Sozialleistungsempfänger seien automatisch berechtigt. Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder Familien mit einem minderjährigen Kind, bei denen ein Elternteil schwerbehindert sei, ebenso. Wichtig so, heißt es zudem in dem Bericht, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und ein Kindergeldanspruch bestehe.
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Mittel und die Plätze in den Unterkünften sind begrenzt
Tipp: Einen Überblick über die Voraussetzungen für das Programm sowie die wichtigsten Infos darüber finden Interessierte auf Bundesregierung.de, wo zudem für Fragen rund um das Thema „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ auch eine kostenlose Beratungshotline genannt wird, sowie der Hinweis auf einen Einkommensrechner, der für Familien zumindest als erste Orientierungshilfe dienen soll, ob die vergünstigten Preise auch für sie Anwendung finden könnten.
Selbst, wenn alle Kriterien erfüllt, muss man allerdings auch wissen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den vergünstigten Urlaub, wie dpa ebenfalls schilderte. Die Mittel und die Plätze in den Unterkünften seien begrenzt. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.