Früher in Rente: Das geht nur unter diesen Voraussetzungen
Es gibt die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte. Die Rentenarten unterscheiden sich anhand der Dauer und der Voraussetzungen.
Als Arbeitnehmer fließen anteilig Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse. Das dient im Grunde dazu, im Ruhestand einen monatlichen Betrag zu erhalten, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Theoretisch, denn erst kürzlich hat sich gezeigt, dass etwa jeder fünfte Altersrentner in Deutschland weniger als 500 Euro Rente im Monat erhält. Um dem vorzubeugen, sorgen manche hierzulande bereits vor, in dem sie private Renten- und/oder Lebensversicherungen abschließen oder in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Doch ab wann kann ich überhaupt in Rente gehen?
Altersrente für langjährige und besonders langjährige Versicherte: Das versteht man darunter
Grundsätzlich ist es möglich, sich in den Ruhestand zu verabschieden, wenn man 35 oder sogar 45 Jahre an Versicherungszeit vorweisen kann. Das bedeutet, dass Sie im ersten Falle als langjährig Versicherte oder im zweiten Falle als besonders langjährig Versicherte gelten. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt vordergründig von Ihrem Geburtsjahr ab. Ist man demnach vor 1953 geboren, kann man die „Rente mit 63“ vorzeitig in Anspruch nehmen.

Ist man hingegen 1958 geboren, ist 66 Jahre das reguläre Renteneintrittsalter. Ab da steigt die Altersgrenze stufenweise bis zum Jahrgang 1964 an. Sind Sie dann oder später geboren, können Sie sich erst mit 67 in den Ruhestand verabschieden. Wollen Sie hingegen schon früher in Rente gehen, können Sie das tun, müssen allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent rechnen, so die Deutsche Rentenversicherung. Für jeden Monat, den man sich vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet, wird 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Altersrente für langjährige und besonders langjährige Versicherte: Das sind die Voraussetzungen
Die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte unterscheidet sich allerdings nicht nur in der Dauer, sondern auch angesichts der Voraussetzungen. Für die Berechnung der 35 Jahre werden alle Monate zusammengezählt, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Weitere Bedingungen müssen erfüllt sein, wie folgt:
- Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
- Freiwillige Rentenbeiträge
- Zeiten, in denen man sich der Kindererziehung widmet (die ersten 2,5 bis drei Lebensjahre)
- Zeiten der häuslichen Pflege, zum Beispiel von Angehörigen
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs (zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt, ansonsten nur anteilig)
- Monate der politischen Verfolgung in der DDR
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- Zeiten wie Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenbeiträge zahlen können
- Zeiten der Erziehung eines Kindes, das unter zehn Jahre alt ist
Für die Berechnung der 45 Jahre werden darüber hinaus noch folgende Zeiten berücksichtigt:
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Sozialleistungen, zum Beispiel wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht
- Freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind
Ob Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig oder besonders langjährige Versicherte erfüllen, erfahren Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die ab dem 50. Lebensjahr von der Deutschen Rentenversicherung automatisch zugesendet wird. Wer zudem schon ein bestimmtes Alter hat und Rente bezieht, aber trotzdem noch arbeiten geht, kann auf diese Weise unbegrenzt hinzuverdienen.