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Steuer 2022: Das ändert sich für zahlreiche Verbraucher

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Von: Anne Hund

Ein Rentner tippt angesichts der fälligen Steuererklärung in seinen Taschenrechner.
2022 bringt einige Erleichterungen für viele Steuerzahler mit sich - die Regelung zum steuerfreien Corona-Bonus für Beschäftigte ist jedoch bis März befristet. © Hans-Jürgen Wiedl/dpa (Symbolbild)

Das neue Jahr bringt einige wichtige Neuerungen für viele Steuerzahler mit sich. Hier und dort ist ein wenig finanzielle Erleichterung in Sicht.

Viele Steuerzahler* sehen sich seit diesem Jahr mit neuen Regelungen konfrontiert - die ihnen zum Teil auch Kostenvorteile bringen können. Hier ein Ausschnitt dessen, was sich für viele Verbraucher ändert, welche Regelungen verlängert werden und wovon man sich bald verabschieden muss.

Grundfreibetrag 2022 um 204 Euro angehoben

Das sogenannte Existenzminimum muss für jeden steuerfrei sein. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. Und dieser Grundfreibetrag ist mit dem neuen Jahr gestiegen - und zwar um 204 Euro. „Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: auf 9.984 Euro“, hatte das Bundesfinanzministerium Ende 2021 auf seiner Internetseite informiert. Bei einem Ledigen wird somit erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Der Betrag verdoppelt sich bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern auf 19.896 Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter schilderte.

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Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch 2022

Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite weiter informierte. Für die Jahre 2020 und 2021 habe die Bundesregierung den Entlastungsbetrag wegen der Corona-Krise auf 4.008 Euro jährlich erhöht, hieß es dort. Und weiter: „Als Zeichen für die Situation von Alleinerziehenden insgesamt gilt der Betrag ab dem Jahr 2022 nun unbefristet.“

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Steuerfreier Corona-Bonus noch bis zum März 2022 möglich

Um den erschwerten Bedingungen in der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, habe die Bundesregierung Arbeitgebern eine besondere Zuwendung für ihre Mitarbeiter ermöglicht - gemeint ist die steuerfreie Corona-Prämie. „Bonuszahlungen (Beihilfen und Unterstützungen) in Höhe von bis zu 1.500 Euro können seit dem 1. März 2020 steuerfrei ausgezahlt werden. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. März 2022“, hieß es Ende Dezember auf der Internetseite des Finanzministeriums. Ist eine solche Extra-Prämie für Arbeitnehmer vorgesehen, sollten sich Arbeitgeber also beeilen. Mehr Infos zum steuerfreien Corona-Bonus gibt es hier.

Auch interessant: So viel Geld dürfen Rentner 2022 hinzuverdienen – wichtige Regelung verlängert

Homeofficepauschale auch in diesem Jahr nutzen - Arbeitstage dokumentieren

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die steuerliche Regelung zur Homeofficepauschale auch für das Jahr 2022 gelten, wie dpa schildert. Beschäftigte müssten im Zweifel belegen können, wann sie daheim gearbeitet hätten, heißt es in dem Bericht. „Es ist empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 entsprechende Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde“, so einer der Tipps von Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine laut dpa.

Zum Weiterlesen: Steuerliche Homeoffice-Pauschale wird bis Ende 2022 verlängert: So viel Geld ist drin

Nach der derzeitigen steuerlichen Regelung kann man pro Tag im Homeoffice 5 Euro ansetzen kann, und maximal 600 Euro im Jahr. Was Betroffene allerdings auch bislang schon beachten mussten: Die Summe zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer also mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert schlussendlich von der Sonderregelung. Die Homeoffice-Pauschale wird übrigens bei der Steuererklärung in die Anlage N (bei den Werbungskosten) eingetragen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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