1. Startseite
  2. Ratgeber

Facebook: Rechtzeitig den digitalen Nachlass regeln

Erstellt: Aktualisiert:

Nicht nur der materielle Nachlass sollte bei Zeiten geregelt werden, sondern auch für Profile in sozialen Medien wie Facebook sollten entsprechende Maßnahmen für den Todesfall getroffen werden. Foto: Pixabay
Nicht nur der materielle Nachlass sollte bei Zeiten geregelt werden, sondern auch für Profile in sozialen Medien wie Facebook sollten entsprechende Maßnahmen für den Todesfall getroffen werden. Foto: Pixabay

Internet. Wir hinterlassen immer mehr Daten auf den verschiedensten Internetplattformen und Geräten. Aber was geschieht mit den Informationen, Profilen und Fotos nach dem Ableben?

Das lässt sich mit einer Verfügung zum digitalen Ablass festlegen. So kann beispielsweise bei Facebook bestimmt werden, ob das Profil gelöscht oder in eine Gedenkseite umgewandelt werden soll, und ein Nachlasskontakt mit entsprechenden Berechtigungen ausgestattet wird.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Vertrauensperson mit dem Verwalten des digitalen Erbes zu betrauen - verbunden mit einer Vollmacht "über den Tod hinaus". Zudem sollte eine Liste mit Benutzerkonten und Zugangsdaten an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Auch sollte man detailliert festlegen, was mit den jeweiligen Konten passieren soll.

Am sichersten ist es, die Übersicht auf einem verschlüsselten oder per Kennwort geschützten USB-Stick zu speichern und diesen beispielsweise in einem Tresor oder Bankschließfach zu deponieren.

Informieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen darüber, wie Sie Ihren digitalen Nachlass geregelt haben und übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson. Diese sollte natürlich wissen, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet und wo beispielsweise der USB-Stick hinterlegt wurde.

Wie Sie einen Nachlasskontakt bei Facebook einrichten können, sehen Sie oben nach dem Weiterklicken der Bilder.

Auch interessant