Falschparker-Urteil: Stadt Bremen muss gegen Autos auf Gehwegen durchgreifen
In Bremen nerven Autos, die auf Gehwegen parken, Anwohner und Fußgänger. Nun hat ein Gericht entschieden, dass die Behörden das nicht akzeptieren dürfen.
Update vom 25. Dezember 2022, 8:05 Uhr: Die Bremer Verkehrsbehörde darf wildes Parken auf den Gehwegen nicht akzeptieren, sondern muss die Straßenverkehrsordnung durchsetzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen nach einer entsprechenden Klage von Anwohnern entschieden. Dies berichten mehrere Medien der Hansestadt.
In der Praxis bedeutet das für das zuständige Ordnungsamt, dass es gegen die bisher tolerierten Falschparker durchgreifen muss – indem es etwa Verwarngelder ausstellt oder sogar den Abschleppwagen anrücken lässt. Die Anwohner haben damit schon in zweiter Instanz gegen die untätige Behörde gewonnen. Die kann aber noch Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Sollte das Urteil Bestand haben, könnte sich das auf andere Städte mit ähnlicher Situation auswirken.
Erstmeldung vom 14. Dezember 2022, 14:24 Uhr: Wenn sich in engen Stadtvierteln Anwohner und Autofahrer arrangieren müssen, ist oft genug Ärger programmiert. Vor allem, wenn es ums Parken geht (zu dem auch das langfristige Abstellen von Wohnwagen gehört), und sich beide Gruppen überschneiden.
Zu einer heftigen Auseinandersetzung kommt es derzeit im Bremen. Im Stadtteil Findorff parken viele Autos teilweise auf Gehwegen, weil für ein korrektes Abstellen die Straßen offenbar zu eng sind. Immer wieder fordern Anwohner die Stadtverwaltung auf, gegen dieses wilde Parken vorzugehen – doch die schreitet kaum ein und hat sich mit der Situation abgefunden, wie der Spiegel berichtet.

Falschparker: Anwohner in Bremen fordern per Klage mehr Knöllchen
Als Folge blockierter Gehwege müssen Passanten und radfahrende Kinder auf die Fahrbahn ausweichen. Um das zu ändern, haben mehrere Anwohner die zuständige Verkehrsbehörde verklagt – und in erster Instanz Recht bekommen. Das für Knöllchen verantwortliche Ordnungsamt müsse demnach gezwungen werden, die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen.
Doch die Behörde ging in Berufung. Nun ist das Oberverwaltungsgericht am Zuge. Bestätigt es das Urteil, würde das nicht nur für die Hansestadt Bremen, sondern womöglich auch für andere Gemeinden Auswirkungen haben: Auch dort könnten sich Anwohner dann zu Klagen ermutigt fühlen.
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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Falschparker: Für Gesetzesverstöße gibt es kein Gewohnheitsrecht
Grundsätzlich dreht sich der Wind derzeit eher in Richtung Fußgänger. Es gibt sogar eine App, mit der man Falschparker melden kann oder darf diese mittlerweile fotografieren. Gerade Parken auf Gehwegen ist weit verbreitet, oft berufen sich Autofahrer auf ein angebliches Gewohnheitsrecht“. Für Gesetzesverstöße gibt es so etwas jedoch nicht: Wer dreimal über eine rote Ampel gefahren ist, ohne erwischt zu werden, wird beim vierten Rotlichtvertoß trotzdem bestraft, wenn er bei diesem geblitzt wird.