Neuer Bußgeldkatalog ist vielleicht unwirksam: ADAC erhebt Zweifel - so kann man Einspruch einlegen

Seit dem 1. Mai dieses Jahres gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Doch ausgerechnet in diesem soll ein Formfehler vorliegen, behauptet der ADAC.
NRW - Wegen eines Formfehlers ist der neue Bußgeldkatalog von Bund und Ländern unwirksam, behauptet der ADAC. Wer sich im Verkehr nicht an Regeln hält, für den wird es seit Mai dieses Jahres noch teurer, berichtet *RUHR24.de.
Muss der Katalog noch einmal angepasst werden? Der ADAC hat den Bußgeldkatalog* nun überprüft und meint: Die Verschärfung des Katalogs und explizit das Fahrverbot ist unwirksam. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.