Bundesregierung plant nur Teil-Abschaffung des Soli - Rechnungshof stellt sich dagegen

Der Bundesrechnungshof stellt sich gegen die Bundesregierung und warnt vor der teilweisen Abschaffung des Soli.
Update vom 14. November 2019: Nach der Entscheidung im Kabinett fand die Teil-Abschaffung des Soli auch im Bundestag eine deutliche Mehrheit. Ab 2021 werden die meisten deutschen Steuerzahler dadurch deutlich entlastet.
Update vom 21. August 2019: Nach langen Debatten rund um den Solidaritätszuschlag hat das Bundeskabinett in Berlin sich für eine weitgehende Abschaffung entschieden. Grundlage bildet der Gesetzesentwurf von Olaf Scholz (SPD).
Bundesregierung plant nur Teil-Abschaffung des Soli - Rechnungshof stellt sich dagegen
Erstmeldung vom 4. Juni 2019: Berlin - Der Bundesrechnungshof warnt vor der von der Bundesregierung geplanten nur teilweisen Abschaffung des Soli. „Die Bundesregierung sollte den Solidaritätszuschlag vollständig und zügig abschaffen“, empfiehlt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, der auch Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist und die Regierung in dieser Funktion berät.
Andernfalls drohten Steuerrückzahlungen in Milliardenhöhe. Denn Scheller zweifelt an der rechtlichen Grundlage für einen Fortbestand des Soli.
Appell an Olaf Scholz
Daher solle die Regierung - also insbesondere Finanzminister Olaf Scholz (SPD) - „im neuen Finanzplan 2019 bis 2023 die erforderlichen Planungsreserven vorsehen“, verlangte Scheller. Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Solidaritätszuschlag ab 2021 für 90 Prozent aller Bürger abschaffen*. Die Union will darüber hinausgehen und die Abgabe völlig kippen, was die SPD allerdings ablehnt.
Teil-Abschaffung ist riskant
„Diese Vorgehensweise birgt erhebliche Risiken - verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche“, sagte Scheller. „Die Grundlage für den Solidaritätszuschlag fällt Ende 2019 weg. Wie im Fall der Kernbrennstoffsteuer ist die Gefahr real, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird.“ Dies werde ein erhebliches Loch in die Finanzplanung des Bundes reißen.
Komplette Abschaffung ist machbar
Eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis spätestens 2023 sei möglich, so Scheller. So könne der Bund etwa Unterstützung für Länder und Kommunen auf den Prüfstand stellen oder den Einkommenssteuertarif umgestalten. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes.
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Olaf Scholz (SPD) will noch 2019 den Gesetzentwurf zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorlegen. CSU-Chef Markus Söder sieht das kritisch.
Angesichts der geringer als geplant ausfallenden Staatseinnahmen bekommt die Union mit ihrem Ruf nach Steuersenkungen Gegenwind nicht nur von der SPD, sondern auch den Kommunen.*
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dpa