Beitrittsanwärter müssen nachweisen, dass sie die Kopenhagener Kriterien von 1993 erfüllen und das EU-Gemeinschaftsrecht umsetzen können, den sogenannten Acquis. Dazu werden Kapitel für Kapitel Verhandlungen eröffnet, die vom Justizwesen über den Kampf gegen die Korruption bis zum Umwelt- oder Minderheitenschutz reichen. (hg/fh/AFP/dpa)