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Deutsche Bahn: Geplante 3G-Regelung in Zügen steht vor dem Aus

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Von: Carolin Eberth

Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird es offenbar keine 3G-Regel in Zügen der Deutschen Bahn geben.
Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird es offenbar keine 3G-Regel in Zügen der Deutschen Bahn geben. © Imago

Reisen mit der Bahn nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete – das hatte die Bundesregierung erwogen. Doch dieser Plan wird offenbar doch nicht umgesetzt.

Berlin – Die von der Bundesregierung angedachte 3G-Regel in Fernzügen könnte vor dem Aus stehen. Nach der Corona*-Regelung hätten nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete mit der Deutschen Bahn* fahren dürfen. Grund ist, dass mehrere Bundesministerien ihre Bedenken gegen eine Einführung der 3G-Regel in Fernzügen deutlich gemacht haben und die Maßnahmen kaum umsetzbar sind.

Eine Durchsetzung wäre „praktisch nicht durchführbar“, heißt es laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in einem Papier des Verkehrs-, Gesundheits- sowie Innenministeriums. Eine 3G-Regelung, die offensichtlich nicht oder nur sehr eingeschränkt kontrolliert werden könne, liefe „ins Leere“.

Laut Bundesgesundheitsminister Spahn wird es offenbar keine 3G-Regelung in Zügen geben

Auch laut Gesundheitsminister Jens Spahn* (CDU) ist diese Regelung vom Tisch. Er sagte am Sonntagabend (29.08.2021) beim Fernsehsender Bild zur 3G-Regel in Zügen: „Ich sehe es nicht kommen.“ Dies sei das Ergebnis einer Prüfung durch die Fachressorts. Dabei sei es um die Frage gegangen, ob diese Regel eine Rechtsgrundlage habe, ob sie praktikabel und umsetzbar und ob sie infektiologisch erforderlich sei.

Im Papier der Ministerien heißt es laut dpa, dass Wesensmerkmal des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs in Deutschland der offene Zugang sei. Fahrgäste würden nicht beim Einstieg kontrolliert und müssten sich nirgendwo registrieren oder einen festen Sitzplatz reservieren.

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3G-Regelung in Zügen wäre nur mit Unterstützung der Bundespolizei möglich

„Eine Kontrolle beim Einstieg ist aufgrund der kurzen Haltezeiten ausgeschlossen.“ Auch während der Fahrt finde weder im Fern- noch im Nahverkehr eine vollständige Kontrolle von Tickets statt. „Selbst wenn punktuelle Kontrollen durchgeführt werden würden, könnte Verstößen gegen eine 3G-Regelung nur mit Unterstützung der Bundespolizei und/oder des Sicherheitspersonals der Bahnen begegnet werden. Die Sanktion kann nur ein Beförderungsverbot/-ausschluss sein, die an der nächsten Haltestelle durchgesetzt werden müsste.“

Da schon eine Maskenpflicht bestehe, seien mehrere wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass weder Personal noch Passagiere einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt seien. „Schärfere Schutzmaßnahmen sind daher – solange keine anderen Erkenntnisse vorliegen – unverhältnismäßig“, folgern die Ministerien. (Carolin Eberth mit dpa) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN MEDIA.

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