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Fußballfans unter strenger Beobachtung: Bayern führt „undurchsichtige Geheimdatei“ ein

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Von: Andreas Schmid

Fans des TSV 1860 München im Grünwalder Stadion.
Fans des TSV 1860 München im Grünwalder Stadion. Mehr als 400 Löwen-Anhänger finden sich auf einer umstrittenen LKA-Datei wieder - die meisten ohne es zu wissen. © Harry Langer/Imago (Archivfoto)

Der Freistaat Bayern sammelt unbemerkt Daten von Fußballfans. Die Grünen und ein Fananwalt kritisieren gegenüber Merkur.de einen Generalverdacht. Die Datei sei zudem verfassungswidrig.

München - Das bayerische Innenministerium will den Besuch eines Fußballspiels im Stadion sicherer machen, erkennt die Behörde doch „immer wieder Krawallmacher und Chaoten, die bewusst auf Randale aus sind“, wie sie selbst auf ihrer Website schreibt und anfügt: „Sie sind es auch, die regelmäßig für negative Schlagzeilen sorgen und den Sport an sich in ein negatives Licht rücken.“ Sie sind damit aber auch jene, denen das Innenministerium entgegenwirken möchte – neuerdings mit einer übertrieben anmutenden, bislang geheimen Spezialdatei. Was steckt dahinter?

Bayern: „Gewalt und Sport“ - Freistaat sammelt Daten von 1664 Fußballfans

EASy GS lautet der Name der neuen Fandatei, auf die Bayern bereits seit dem 24. Januar 2020 setzt. GS steht in diesem Zusammenhang für „Gewalt und Sport“. Kommuniziert wurde die Existenz von EASy GS bis dato nie. Dass die Öffentlichkeit von der Datei erfährt, liegt an einer schriftlichen Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Katharina Schulze und Max Deisenhofer. Die Antworten des bayerischen Innenministeriums liegen Merkur.de* vor.

Aktuell speichert der Freistaat Daten von 1664 Fußballfans – eine beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass in der vergleichbaren, bundesweiten Datei Gewalttäter Sport (DGS) zwei- bis dreimal weniger Personen aus Bayern* gelistet sind. Anhänger vom 1. FC Nürnberg sowie dem TSV 1860 München werden am häufigsten in EASy GS aufgeführt.

VereinAnzahl der erfassten Personen (Stand: spätestens 27.07.2021)
1. FC Nürnberg556
TSV 1860 München407
FC Bayern München248
SSV Jahn Regensburg160
FC Augsburg117
SpVgg Greuther Fürth76
SpVgg Unterhaching54
Deutsche Nationalmannschaft4
Unbekannt42

EASy GS: Pauschale Kriminalisierung von Fans? „Ein reines Ausforschungsinstrument zur Strukturermittlung“

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Maximilian Deisenhofer ist verärgert über die Datei. „Wir können es keinesfalls gutheißen, dass die Polizei Daten – auch Bildmaterial – von einer Person sammelt, weil sie eventuell mit den falschen Kreisen in Berührung gekommen ist und regelmäßig ins Stadion geht“, sagt der sportpolitische Sprecher seiner Partei gegenüber Merkur.de*. „Diese Vorgehensweise ist die schlechteste Form der Prävention und stellt eine Vielzahl unserer bayerischen Fußballfans unter Generalverdacht.“

Auch Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, erkennt eine pauschale Kriminalisierung von Fußballfans. „Die EASy GS scheint ein reines Ausforschungsinstrument zur Strukturermittlung von Fans, insbesondere Ultras zu sein“, schildert der Jurist gegenüber Merkur.de. Durch EASy GS würde nicht zwischen den Fans differenziert werden. „Schon die Nähe zu einer in Misskredit geratenen Fangruppierung ist ausreichend für einen Eintrag. Eine Art Sippenhaft für Fans, deren einziges „Vergehen“ ist, Mitglied einer Ultragruppierung zu sein, ohne selbst in irgendeiner Weise sicherheitsrelevant auffällig geworden zu sein, ist jedenfalls nicht auszuschließen.“ Die EASy GS erinnere stark an die – ebenfalls nicht unumstrittene – Datei Gewalttäter Sport.

Die Datei Gewalttäter Sport (DGS)

Die in den 1990er-Jahren ins Leben gerufenen Datei Gewalttäter Sport soll das Stadionerlebnis sicherer machen und Störer eliminieren. Was in der Theorie positiv klingt, sorgt immer wieder für Kritik. Denn in der DGS werden auch nachweislich unschuldige Fans gespeichert. Es reicht schon eine Personalienfeststellung oder ein simpler Platzverweis am Rande eines Spiels, um in die Datei mitaufgenommen zu werden.

Weiterer Nachteil für Fans: Oft wird ihnen nicht einmal gesagt, dass ihre Daten gespeichert werden. Die ernüchternde Erkenntnis erfolgt beim nächsten Stadionbesuch oder im Urlaub. Denn auch an Grenzen wird teilweise auf die Datei zugegriffen.

EASy GS: „Sammlung, Auswertung, Zusammenführung und Bearbeitung“ - warum Bayern auf die neue Datei setzt

Nun stellt sich die Frage, warum der Freistaat überhaupt eine zusätzliche Fandatei ins Leben gerufen hat. Hüttl jedenfalls sieht „keine rationelle Notwendigkeit, Fans neben etwaigen Einträgen in die DGS lokal parallel in weiteren polizeilichen Datenbanken zu speichern.“ In der Datei Gewalttäter Sport würde ohnehin bereits jede Kleinigkeit gespeichert werden. „Die bis zu 50 Datenfelder der DGS umfassen jede auch nur entfernt relevante Klassifizierung. Eingetragen werden kann, von der Schuhgröße bis zu Vorlieben der Anreise so ziemlich alles was auch nur im Entferntesten eine polizeiliche Prognose stützen kann.“

Über die Zielsetzung von EASy GS schreibt das Innenministerium: „Der Zweck der polizeilichen Datei ist die Sammlung, Auswertung, Zusammenführung und Bearbeitung bereits vorhandener relevanter personenbezogener Erkenntnisse zur Unterstützung polizeilicher Aufgaben im Zusammenhang mit Störungen im Phänomenbereich Sport.“ Man möchte „Zusammenhänge und Verbindungen zwischen den Angehörigen gewaltbereiter Szenen“ ausmachen, um „gezielte polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“ zu initiieren. Darunter könnten womöglich Bereiche, wie die Einschätzung nach der Anzahl der Polizeibeamten fallen.

EASy GS: Für das Anbringen eines Aufklebers landet man in der Fandatei

In der Antwort des bayerischen Innenministeriums heißt es außerdem: „Die Entscheidung zur Speicherung einer Person in der Anwendung EASy GS erfolgt nicht auf Basis eines einzelnen relevanten Sachverhalts, sondern auf Grundlage einer sogenannten Individualprognose.“ Wie diese Individualprognose erfolgt und an welche Kriterien sie gebunden ist, bleibt unklar. Das Innenministerium schreibt lediglich, dass es zwischen den Faktoren „Betroffener“ und „Beschuldigter“ differenziere.

Das Innenministerium äußert sich zudem über die Gründe einer Aufnahme in die Datei. Zu lesen sind Straftaten wie die „Gewalt gegen Personen“, „rassistische, fremdenfeindliche, extremistische Handlungen“ oder die „Verwendung pyrotechnischer Gegenstände“. Man landet allerdings auch in der Datei, wenn man auf einen Stadionzaun steigt oder einen Aufkleber anbringt. Ein vermeintliches Kavaliersdelikt als Grund für einen Eintrag?

Laut Rechtswalt Hüttl drohen Fans damit mitunter „nicht als gering einzuordnende“ Nachteile. „Polizeiliche Maßnahmen können auf der Grundlage der Einträge vorgenommen und grundrechtseinschränkend durchgeführt werden.“ Und das wohl auch außerhalb des Tatorts Fußballstadion.  

Fanblock des FC Bayern München beim Fußball Bundesliga Spiel TSG Hoffenheim- FC Bayern München am 29.02.2020 in Sinsheim
Fans des FC Bayern brennen bei einem Bundesligaspiel gegen die TSG Hoffenheim Pyrotechnik ab. Erlaubt ist das nicht. © HJS/Imago

EASy GS: Fanwanlt sieht neue Datei als verfassungswidrig an

Die in Bayern mit den Freien Wählern regierende CSU bewertet die Datei unterdessen weniger kritisch. „Wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, habe ich keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Datenbank“, sagt Berthold Rüth, sportpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, gegenüber Merkur.de. Ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist allerdings unklar.

Hüttl, der unter anderem Fußballfans gegen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp verteidigt, hält die neu geschaffenen Datei für verfassungswidrig. „Das verfassungsrechtliche normierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die heimliche Datenspeicherung erheblich verletzt.“

Die Kritik ist damit aber noch nicht beendet. „Als weiterer Punkt ist anzusprechen, dass natürlich auch die Eintragung in eine grundsätzlich bekannte polizeiliche Datenbank unzweifelhaft mitgeteilt werden müsste. Auch dies ist nach der derzeitigen Praxis der EASy GS nicht vorgesehen. Der Zugang zum Recht ist daher auf mehreren Ebenen erschwert, was eine nicht zu tolerierende Beeinträchtigung von Bürgerrechten darstellt.“

„Eine Legitimation für eine heimliche Datensammlung und Verwertung solch heimlich gespeicherter Daten gibt es im PAG nicht“

EASy GS wird technisch vom Landeskriminalamt (LKA) verwaltet und richtet sich insbesondere an Eishockey- und Fußballfans. Rechtsgrundlage ist das vor wenigen Jahren revolutionierte Polizeiaufgabengesetz (PAG), das laut Innenministerium die Speicherung der Daten eines Beschuldigten bis zu zehn Jahre ermöglicht – unabhängig davon, ob die Person schuldig ist oder nicht. Für Fananwalt Hüttl ist das juristisch nicht haltbar.

Der Hannoversche Rechtsanwalt argumentiert, dass das PAG zwar die grundsätzliche Möglichkeit zur Einrichtung von Dateien zur Speicherung personenbezogener Daten erlaube. „Eine Legitimation für eine heimliche Datensammlung und Verwertung solch heimlich gespeicherter Daten gibt es im PAG jedoch nicht.“ Entscheidend sei neben der grundsätzlichen Möglichkeit immer auch die Art und Weise der Umsetzung. „Insoweit ist festzustellen, dass die durch das bayrische Innenministerium bemühte Begründung am Kern des Problems vorbeigehend und insgesamt nicht tragend ist“, sagt Hüttl.

Dieser Problematik ist sich auch der Bayerische Landesbeauftragten für Datenschutz, Thomas Petri, bewusst. Petri plädiert für eine generelle Benachrichtigungspflicht, da sie „betroffenen Personen gegenüber für mehr Transparenz sorgen“ würde, wie seine Pressestelle gegenüber unserer Redaktion schildert. Der Datenschutzbeauftragte befinde sich „in kritischem Austausch“ mit dem Innenministerium, heißt es.

EASy GS: Auch Grüne kritisieren Fandatei - „diese Einschränkung gefällt uns nicht“

Undurchsichtig sei die EASy GS auch, weil sich die Abfrage schwierig gestaltet. Betroffene wissen oft nicht, ob sie aufgeführt werden. Dieses Bild bestätigt sich im Dialog mit bayerischen Profifußballvereinen. Wie bei der Datei Gewalttäter Sport werden Fans nicht über einen Eintrag informiert. Sie müssen proaktiv eine entsprechende Anfrage stellen. Von den 1664 gelisteten Personen haben bayernweit gerade einmal 22 Personen ein Auskunftsersuchen gestellt.

Das Innenministerium mimt dahingehend den bereitwilligen Auskunftsgeber. Einem Antrag werde „mit größtmöglicher Transparenz begegnet“ – zumindest wenn ihm „keine fachlichen Gründe entgegenstehen“. Die Grünen* ärgern sich über diese Sichtweise. „Diese Einschränkung gefällt uns nicht“, meint Deisenhofer. „Wenn überhaupt, dann sollten es rechtliche Gründe sein, die eine Auskunft verhindern, keine fachlichen.“

Jurist Hüttl erklärt: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt, wie hier durch die Polizeibehörden, in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg zu der zuständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit offen. Gegen die Eintragung in polizeiliche Datenbanken kann daher selbstverständlich geklagt werden. Diese verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit wird durch die Geheimhaltung der Existenz solcher Datenbanken – gegebenenfalls bewusst – vereitelt.“

EASy GS: Der Konflikt zwischen Ultras und Freistaat dauer an

Der Freistaat scheint mit der neuen Liste die Rechte von Fußballfans weiter einzuschränken. Und das weitgehend unbegründet? Laut Deisenhofer sei der Stadionbesuch in Bayern „von Jahr zu Jahr sicherer geworden“. Das belegen auch weitere Anfragen der Landtagsgrünen sowie der Rückgang von strafrechtlichen Verfehlungen am Rande von Fußballspielen. „Es gibt überhaupt keinen Anlass dazu, die aktive Fanszene immer weiter zu kriminalisieren“, folgert der Abgeordnete aus dem Landkreis Günzburg*.

Das Verhältnis vieler bayerischer Fanszenen zu Justiz und Polizei ist ohnehin angespannt. Ultragruppierungen fühlen sich – als kriminelle Störer stigmatisiert – über einen Kamm geschert. Dass sie den Behörden aber immer wieder auch Gründe für Strafen geben, müssen sie sich gleichzeitig ebenso eingestehen.

Der Konflikt Ultras gegen staatliche Ordnungshüter erhält mit EASy GS ein weiteres Kapitel. Schon beim PAG äußerten die aktiven Fanszenen ihren Unmut über das Gesetz. Erst vor Kurzem demonstrierte eine bayerische Gruppierung „gegen den bayerischen Überwachungsstaat“. Aus Ultrakreisen sind nun bereits ablehnende Stimmen gegen EASy GS zu hören. Schon an diesem Spieltag (21. August) könnte sich in den Stadien mit Plakaten gegen die Fandatei gewandt werden. Die Spannungen dauern an.

Fans von Borussia Dortmund bei einem Gastspiel in München.
Bei den Protesten gegen das Polizeiaufgabengesetz solidarisierten sich Ultragruppen deutschlandweit mit den bayerischen Vereinen. Zu sehen sind Fans von Borussia Dortmund bei einem Gastspiel in München. © Thomas Bielefeld/Imago

Grünen-Politiker Maximilian Deisenhofer: „EASy GS gehört abgeschafft“

Ein Hochfahren der Sicherheitsapparate ist laut Deisenhofer derweil nicht die Devise, um den Streit zu lösen – im Gegenteil. „Weniger Polizei im und am Stadion außer bei echten Risikospielen, das muss unser Ziel sein – auch, damit die Beamtinnen und Beamten ihre Überstundenberge abbauen.“ CSU-Politiker Rüth möchte das Personalkontingent von Polizisten während Fußballspielen derweil nicht herunterfahren. „Unser Ziel ist es, dass sich alle Besucher bei Sportgroßveranstaltungen sicher fühlen können. Dazu gehört auch immer der Lage entsprechend genügend Einsatzkräfte vor Ort zu haben. Nicht mehr und nicht weniger“, meint der Franke gegenüber Merkur.de. „Die Forderung der Grünen läuft damit ins Leere.“

Die Grünen streben insgesamt Veränderungen an. Damit das Verhältnis von Fußballfans und Polizei verbessert werden kann, brauche es einen „Dialog auf Augenhöhe anstelle von undurchsichtigen Geheimdateien“. Die neue Fandatei „schürt nur Misstrauen und schließt natürlich nicht aus, dass Personen zu Unrecht verdächtigt werden.“ Das klare Fazit von Deisenhofer: „EASy GS gehört abgeschafft. Die Datei Gewalttäter Sport muss mindestens reformiert oder auch ganz abgeschafft werden.“ (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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