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Anwaltskanzlei watscht TÜV-Süd ab: „Unseriöses Gefälligkeitsgutachten“

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Von: Moritz Serif

Das Atomkraftwerk Isar 2 soll doch nicht so sicher sein, wie vom TÜV behauptet (Archivbild).
Das Atomkraftwerk Isar 2 soll doch nicht so sicher sein, wie vom TÜV behauptet (Archivbild). © Armin Weigel/dpa/picture alliance

Eine von Greenpeace beauftragte Anwaltskanzlei geht mit dem TÜV-Gutachten zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes Isar 2 hart ins Gericht.

München/Berlin – Kürzlich hatte der TÜV Süd das bayerische Atomkraftwerk Isar 2 als sicher genug eingestuft, um weiterbetrieben zu werden. Doch nun gerät dieses Gutachten in die Kritik. Die Hamburger Kanzlei Michael Günther hält ihm eine „schlampig argumentierende Auftragsarbeit“ vor, die „nicht als seriöse Bewertung anerkannt werden kann“. Das Gutachten lasse geltendes Atomrecht außen vor.

Die Bewertung sei „offenbar für den Einsatz als Waffe in der aktuellen Diskussion um eine Laufzeitverlängerung in der politischen Arena bestimmt“ gewesen, heißt es in dem Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace. Der TÜV Süd bescheinige, was der Auftraggeber wünsche. „Unabhängig vom Zustand und ohne Überprüfung der AKW steht für den TÜV das Ergebnis bereits fest“, sagt Heinz Smital, Atomphysiker und Greenpeace-Atomexperte. Auch die offenkundig kurze Bearbeitungsdauer des TÜVs nähre den Verdacht, „dass hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt worden ist“, so die Anwälte.

TÜV-Süd-Gutachten zur AKW-Laufzeit: Kanzlei zerpflückt Gutachten

Die Stellungnahme wurde im Auftrag von Greenpeace Deutschland erstellt und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Mitte Juni war ein Gutachten des TÜVs bekanntgeworden, das im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums einen Weiterbetrieb des Atomreaktors Isar 2 auch über den 31. Dezember 2022 hinaus sicherheitstechnisch für möglich hält.

Auch eine Wiederinbetriebnahme des bereits abgeschalteten Blocks C im bayerischen Gundremmingen sei „aus technischer Sicht möglich“, heißt es in dem auf den 14. April 2022 datieren TÜV-Gutachten. Seither führen die Befürworter einer Laufzeitverlängerung – etwa die CSU – das Gutachten immer wieder als Beleg dafür an, dass das im Zuge des Atomausstiegs gesetzlich festgelegte Datum gekippt werden müsse, was auch die FDP fordert.

AKW-Verlängerung wegen Energiekrise weiterhin in der Diskussion

Die Politik diskutiert angesichts einer drohenden Energiekrise und einer möglichen akuten Gasknappheit darüber, ob eine Verlängerung der Laufzeiten der verbliebenen Atomkraftwerke helfen könnte. Eigentlich sollen die Atomkraftwerke Isar 2, Emsland (Niedersachsen) und Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg) nach geltendem Recht spätestens am 31. Dezember 2022 abgeschaltet werden. (mse/dpa)

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