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Vogelgrippe in Hessen ausgebrochen: Sperrzone erstreckt sich über drei Kreise

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Von: Sebastian Richter

In Hessen ist erneut die Geflügelpest nachgewiesen worden. Um den Ausbruchsort im Lahn-Dill-Kreis gibt es eine Sperrzone, auch Gießen und Wetzlar sind betroffen.

Gießen – In Hessen ist erneut die Geflügelpest ausgebrochen. Rund um den Ausbruchsort in Hüttenberg (Lahn-Dill-Kreis) wurde eine Sperrzone eingerichtet, wie der Landkreis am Freitag (27. Januar) mitteilt. Wer selbst eine Zucht betreibt oder in irgendeiner anderen Art Geflügel hält, ist verpflichtet, die Tiere dauerhaft in Ställen oder unter einer Abdeckung unterzubringen.

„Die Tiere müssen in den Stall oder unter eine Abdeckung, die sicherstellt, dass es keinen Kontakt zu Wildvögeln und keine Einträge durch sie gibt“, zitiert die Mitteilung den Leiter des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Giuseppe Bosco. Das sei wichtig, da nur so eine Ausbreitung der Vogelgrippe verhindert werden könne. Ebenso müssen alle Halter ihre Tiere innerhalb der Sperrzone dem Veterinäramt melden. Die Maßnahmen sind in einer Allgemeinverfügung festgehalten und gelten ab sofort für 30 Tage.

Sperrzone wegen Geflügelpest

Die Sperrzone erfasst einen Radius von 10 Kilometern. Sie ist nochmal unterteilt in eine sogenannte Beobachtungszone und eine Schutzzone. Letztere gilt im Radius von drei Kilometern rund um Hüttenberg, hier gelten weitere Regeln. Eine Karte der Zonen ist online verfügbar.

Die verschärften Regeln der Schutzzone gelten zunächst für 21 Tage, danach geht dieser Bereich für weitere 9 Tage in die Beobachtungszone über. Die verschärften Maßnahmen beinhalten, dass Halter die Zugänge zu Ställen absichern müssen, damit sich Unbefugte keinen Zutritt verschaffen können. Außerdem müssen Ställe und Werkzeuge gereinigt und desinfiziert werden. Die genauen Regeln sind in der Allgemeinverfügung erläutert.

Im Lahn-Dill-Kreis ist die Vogelgrippe ausgebrochen. (Archivfoto)
Im Lahn-Dill-Kreis ist die Vogelgrippe ausgebrochen. (Archivfoto) © Uli Deck/dpa

Vogelgrippe in Hessen ausgebrochen: Das müssen Halter wissen

In der gesamten Sperrzone gilt allerdings die Pflicht zum Melden der Tiere. Dazu ist das Veterinäramt unter der Telefonnummer 06441 407-7711 zu erreichen, auch per Mail an tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de können Halter das Amt informieren. Dabei müssen Kontaktdaten, der Standort der Haltung und die Anzahl und Art der gehaltenen Tiere angegeben werden. Hausvögel, die nur im Wohnhaus leben, müssen nicht gemeldet werden.

Außerdem wichtig: Geflügelerzeugnisse wie beispielsweise Eier dürfen nicht abgegeben werden, die Tiere selbst generell nicht transportiert werden. „Das Thema Hygiene ist ein weiterer Punkt“, führt Bosco aus. „Alle Geflügelhaltenden sollen besonders gut auf die Biosicherheitsmaßnahmen achten. Dazu gehören die gründliche, regelmäßige Reinigung des Stalls und das Wechseln von Schuhen und gegebenenfalls der Kleidung bei Betreten des Stalls.“ Nur so könnten Infektionsketten unterbrochen werden.

Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis: Tödlich für Tiere, geringes Risiko für Menschen

Für den Menschen besteht aktuell keine große Gefahr durch die Vogelgrippe. Beim Erreger der Geflügelpest handelt es sich um Influenzaviren, die zwar grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können, allerdings besteht bei der aktuell kursierenden Variante laut dem Robert-Koch-Institut nur ein sehr geringes Risiko.

Um dennoch auf Nummer sicher zu gehen, sollte man alle Produkte von Geflügel gut durchkochen. „Bei 70 Grad werden die Erreger abgetötet“, heißt es vom Lahn-Dill-Kreis. Dadurch werde der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten unbedenklich.

Es ist der dritte Ausbruch der Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis seit 2016. Im Kreis Gießen liegt der letzte Ausbruch der Vogelgrippe erst wenige Wochen zurück. Eingeschleppt wird das Virus häufig über den Kot von Wildvögeln, sie sind auch die häufigsten Überträger der Vogelgrippe. Das Veterinäramt bittet auch um die Meldung von verendeten Vögeln. (spr)

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