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Steuerzahlerbund Hessen kritisiert Hebesätze

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Offenbach - Innerhalb von sechs Jahren ist der durchschnittliche Grundsteuer-B-Hebesatz um mehr als die Hälfte gestiegen. So das Ergebnis einer Analyse des Steuerzahlerbunds (BdSt).

Die einst dramatische Steuererhöhungsspirale habe sich 2017 jedoch etwas abgeschwächt, heißt es in einer Pressemitteilung. Hoben 2015 noch mehr als drei Viertel der hessischen Kommunen die Belastung ihrer Bürger und Betriebe an, war es nach 44 Prozent 2016 „nur“ noch ein Drittel. „Dieser Rückgang ist jedoch kein Grund zum Jubeln, denn dort, wo erhöht wird, geschieht dies meist auf ohnehin schon hohem Belastungsniveau. Dabei ist die Schmerzgrenze durch die zahlreichen Steigerungen der letzten Jahre vielerorts schon überschritten“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

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Dies zeige sich vor allem beim durchschnittlichen Hebesatz der Grundsteuer B, der unaufhörlich weiter klettere und seit 2011 bereits um mehr als die Hälfte gestiegen sei. Der hessische Steuerzahlerbund erneuere deshalb seine Forderung nach einem Grundsteuer-Deckel von maximal 600 Prozent, außerdem dürfe der Hebesatz innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent gesteigert werden.

Die Untersuchung, bei der neben den Grundsteuern und der Gewerbesteuer auch die Bagatellsteuern berücksichtigt wurden, zeigt den Angaben zufolge, dass im vergangenen Jahr 143 der 426 hessischen Städte und Gemeinden mindestens eine kommunale Steuer erhöht haben. „Insgesamt steigerte also mehr als ein Drittel der Kommunen die Belastung ihrer Bürger und Unternehmen. In 62 Städten und Gemeinden wurden gleich alle drei Realsteuerhebesätze angehoben“, heißt es.

Die Grundsteuer B sei landesweit in 108 Städten und Gemeinden erhöht worden. Acht Kommunen hätten ihren Hebesatz gesenkt; allerdings steigerten 26 Städte und Gemeinden den Satz um mindestens 100 Punkte. Die Spannweite der Hebesätze reiche von 140 Prozent in Eschborn bis zu 960 Prozent in Nauheim. (al)

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