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Hessens Innenminister Beuth verteidigt Polizeieinsatz - Die Linke: „Zumutung für die Demokratie“

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Von: Pitt v. Bebenburg

Am 5. April demonstrieren Flüchtlingsaktivisten am nördlichen Mainufer gegen Abschottungspolitik und für eine Evakuierung der griechischen Flüchtlingslager. Die Demo wurde wegen dem Nichteinhalten der Corona-Regeln abgebrochen. Innenminister Beuth verteidigt Vorgehen.
Am 5. April demonstrieren Flüchtlingsaktivisten am nördlichen Mainufer gegen Abschottungspolitik und für eine Evakuierung der griechischen Flüchtlingslager. Die Demo wurde wegen dem Nichteinhalten der Corona-Regeln abgebrochen. Innenminister Beuth verteidigt Vorgehen. © picture alliance/dpa

Hessens Minister Beuth: „Seebrücke“-Demonstration gefährdete mit 400 Teilnehmern den Infektionsschutz. Linke: „Zumutung für die Demokratie“.

Frankfurt - Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat das Vorgehen der Polizei gegen „Seebrücke“-Demonstranten gerechtfertigt. Die Versammlung sei mit 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel zu groß gewesen, um dem Infektionsschutz gerecht werden zu können, argumentierte Beuth am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags.

Frankfurt: Beuth verteidigt vorgehen bei Demo während Corona-Krise 

Am 5. April, einem Sonntag, hatten die Flüchtlingsaktivisten am nördlichen Mainufer gegen Abschottungspolitik und für eine Evakuierung der griechischen Flüchtlingslager demonstrieren wollen. Die Polizei löste die Versammlung auf.

Der Linken-Innenpolitiker Hermann Schaus nannte ihr Vorgehen dabei „brachial“. Beuth wies diesen Begriff zurück.

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Er verteidigte auch das Vorgehen der Polizei gegen die freie Journalistin Lotte Laloire. Sie hatte beschrieben, dass sie an ihrer journalistischen Arbeit gehindert und brutal abgeführt worden sei. Beuth sagte umgekehrt, die Journalistin sei wegen „Widerstandshandlungen“ gegen die Vollstreckungsbeamten angezeigt worden. Pressearbeit sei „zu keinem Zeitpunkt unterbunden“ worden.

Peter Beuth: Einsatz bei Demo in Frankfurt wegen Corona-Krise gerechtfertigt

Insgesamt sind nach seinen Worten fünf Anzeigen bekannt, darunter die gegen Laloire. In drei weiteren Fällen gehe es um die Beleidigung von Polizeibeamten, einmal um einen möglichen Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Polizei habe die Personalien von 33 Personen aufgenommen.

Nach einem Demonstrationsverbot in Gießen hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile geurteilt, dass das Versammlungsrecht trotz der Corona-Verordnungen* gelte. Versammlungsbehörden müssten daher genau abwägen, ob eine Demonstration möglicherweise unter Auflagen gestattet werden könne.

Innenminister Beuth: Demos in Frankfurt und Gießen während Corona-Krise nicht vergleichbar

Beuth erklärte jedoch, die Fälle in Gießen und Frankfurt seien nicht vergleichbar. In Gießen war eine Demonstration von 30 Personen angemeldet* worden und die Stadt Gießen wollte 15 Personen gestatten. „Wir reden hier über ein Vielfaches“, sagte Beuth mit Blick auf die „Seebrücke“-Demonstration.

Dort hatten Demonstranten Markierungen angebracht, um den Abstand von zwei Metern zueinander zu wahren. Nach Einschätzung der Polizei vor Ort wäre die Anmelderin aber bei der Vielzahl der Personen nicht in der Lage gewesen, die Einhaltung des Abstandsgebots durchzusetzen, begründete Beuth das Vorgehen der Beamten. Außerdem seien Unbeteiligte gefährdet worden, da sich rund um den Eisernen Steg viele Menschen aufgehalten hätten.

Corona-Krise: Kritik an Beuths Aussagen zum Demoabbruch in Frankfurt 

Der Linken-Abgeordnete Schaus entgegnete, dass nicht die Anmelderin allein, sondern 20 Ordner für die Einhaltung der Vorschriften hätten sorgen sollen. Er wies außerdem darauf hin, dass die Demonstranten Mundschutz und Handschuhe getragen hätten, aber nicht alle Polizisten. Schaus sprach von einer „Zumutung für die Demokratie“.

Vor der Demonstration hatte die Stadt Frankfurt sich anscheinend nicht mit der Polizei beraten, wie mit der Veranstaltung umzugehen sei. Beuth sagte, die Anmelderin habe die geplante Versammlung am Freitagnachmittag in der Ordnungsbehörde angegeben. Absprachen seien nicht möglich gewesen, da die Frankfurter Ordnungsbehörde am Freitag „ab 15 Uhr telefonisch nicht erreichbar“ gewesen sei, berichtete der Minister. Eine Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt habe der Polizei nicht vorgelegen.

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Der Einsatzabschnittsleiter der Polizei habe die Anmelderin eine Viertelstunde vor dem geplanten Beginn unterrichtet, dass „aufgrund der bestehenden Infektionsgefahr“ nicht demonstriert werden dürfe, sagte Beuth. Er hält das für richtig. Gravierende Einschränkungen der Freiheitsrechte seien verhältnismäßig, um das Gebot des Gesundheitsschutzes zu sichern. Anderenfalls drohe eine „Überlastung gesundheitlicher Einrichtungen“.

Die Grünen-Innenpolitikerin Eva Goldbach sprang dem Minister zur Seite. Es gebe „keinen Zweifel“, dass die Versammlungsfreiheit in Hessen weiter gelte, sagte sie, fügte jedoch hinzu: „Es ist eben die Aufgabe der Polizei, dafür zu sorgen, dass der Infektionsschutz gewahrt wird.“

Von Pitt von Bebenburg

Ein sonniges Wochenende lockte in Frankfurt viele Menschen auf die Straßen. Dabei kam es zu vielen Verstößen gegen die Corona-Regeln. Und auch eine Kundgebung von Personen aus dem rechten Umfeld sorgte zur Aufsehen. 

In Berlin haben erneut hunderte Menschen bei einer „Hygiene-Demo“ auf dem Rosa-Luxemburg-Platz gegen die Corona-Auflagen protestiert. Die nicht genehmigte Veranstaltung zog auch Rechtsradikale und Verschwörungstheoretiker an.

In Frankfurt soll am 1. Mai eine Demonstration unter dem Motto "Lasst sie raus" stattfinden. Die Initiatoren wollen auf das Leid der Kinder während der Corona-Krise aufmerksam machen. 

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