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Sind die Peukert-Bilder In Hanau Kunstdenkmäler oder nicht? - Denkmalschutzbehörden klären auf

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Von: Jasmin Jakob

Im Vordergrund ist der Giebel des Hauses in der Marienstraße 15 zu sehen, die Wand von Haus 11-13 ist bereits eingerüstet (links hinten).
Im Vordergrund ist der Giebel des Hauses in der Marienstraße 15 zu sehen, die Wand von Haus 11-13 ist bereits eingerüstet (links hinten). © Seifert, Thomas

Nun ist es beschlossene Sache: Der Putzschnitt und das Mosaik des Großauheimer Künstlers August Peukert an den Häusern der Marienstraße 11 bis 13 und 15 kommen unter eine neue Fassade. Die Denkmalbehörde hat die Unklarheiten in Bezug auf die Peukert-Bilder in Hanau aufgeklärt.

Großauheim –Auf des HANAUER ANZEIGER hat die Untere Denkmalschutzbehörde bestätigt, dass es sich dabei nach Hessischem Denkmalschutzgesetz nicht um Kulturdenkmäler handelt. Auch das Landesamt für Denkmalpflege sei zu keiner neuen Einschätzung gekommen. Damit wird der Eigentümer beider Häuser, die Baugenossenschaft Steinheim, ihre Renovierungs- und Dämmarbeiten wie angekündigt durchführen. Die Baugenossenschaft hatte bereits zu Beginn der Woche mitgeteilt, dass es für eine Außendämmung keine fachliche Alternative gebe und auch ein Förderbescheid der KfW-Bank für die Dämmung der Gebäude vorliege. Wie die Stadt mitteilt, soll in vier Wochen über konkrete Vorschläge beraten werden.

Da der örtliche Heimat- und Geschichtsverein in dieser Sache Alarm geschlagen hatte und sich für den Erhalt der Kunstwerke einsetzen wollte, trafen sich die beteiligten Akteure vergangene Woche zu einem Gespräch. Neben der Baugenossenschaft und dem Vereinsvorstand war unter anderem auch Martin Hoppe, Fachbereichsleiter Kultur, Stadtidentität und Internationale Beziehungen, dabei. Wie er auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, spielten bei der Entscheidung für eine Erneuerung der Fassade auch Finanzierungs- und Sozialverträglichkeitsaspekte eine wesentliche Rolle. Da die Baugenossenschaft Steinheim als Wohnungsverwalter für bezahlbaren Wohnraum einstehe, spiele hier auch eine Rolle, ob sich durch die Umbaumaßnahmen die Miete für die Bewohner beider Häuser erhöhen könnte „Unter der Abwägung KfW-Förderung, Dämmung, zu haltender Mietpreis und kein Denkmalschutz wurde letzten Donnerstag von allen Anwesenden einvernehmlich geklärt, dass es eine Neugestaltung geben soll“, so Hoppe. „Die Vorschläge und Kostenangebote der Genossenschaft liegen in maximal vier Wochen vor, dann wird darüber beraten und ausgewählt.“

Peukert-Bilder: Stadt Hanau und Geschichtsverein widersprechen sich beim Einschalten der Denkmalschutzbehörde

Peukert-Kunst in Marienstraße 11-13.
Verschwindet bald: Peukert-Kunst in Marienstraße 11-13. © Privat

Die Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins hatte mitgeteilt, dass sich die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Hanau eingeschaltet habe. Stadt-Pressesprecherin Güzin Langner betonte auf HA-Anfrage jedoch, dass die Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde auf Anfrage hin geschehen ist.

Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen. Gleiches gelte auch für die Fassadenkunstwerke, bei denen man nicht zu einer neuen Einschätzung gekommen sei. Wie die Untere Denkmalschutzbehörde auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, erfüllen weder der Putzschnitt an der Marienstraße 11 bis 13 noch das Mosaik an der Marienstraße 15 nach Paragraf 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes die Kriterien eines Kulturdenkmals. Dieser besagt: „Kulturdenkmäler sind (...) Sachgesamtheiten und Sachteile (...) an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“ Aber eben auch, dass sie im hessischen „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“ eingetragen sein müssen. Daher kommt die Untere Denkmalbehörde zu dem Entschluss: „Aus diesem Grund wurden sie auch im Rahmen der Erstellung der Denkmaltopographie der Stadt Hanau im Jahr 2006 nicht in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen aufgenommen.“ Auch das Landesamt für Denkmalpflege Wiesbaden hat in einer aktuellen Einschätzung festgestellt: „Da für eine Änderung des Bewertungsstatus weiterhin keine neuen fachlichen Erkenntnisse vorliegen, wird von einem Eintrag der Kunstwerke in das Denkmalverzeichnis weiterhin abgesehen.“

Peukert-Bilder in Hanau: Berechtigte Interesse der Eigentümer spiele auch eine Rolle

Zu berücksichtigen hat die Denkmalschutzbehörde bei der Erhaltung von Kulturdenkmälern auch die berechtigten Interessen der Eigentümer. Bei besagtem Treffen hatte man sich jedoch darauf geeinigt, mit Informationstafeln und neuer Gestaltung der neu verputzten Fassaden an den Ursprungszustand der Gebäude zu erinnern. „Peukert’sche Motive“, die von zeitgenössischen Künstlern zitiert und an die Fassaden gebracht werden sollen, könnten so künftig das Ortsbild prägen. Die Baugenossenschaft Steinheim habe hierzu bereits Gespräche mit professionellen Künstlern aufgenommen und wolle diese nach der Sommerpause mit dem Heimat- und Geschichtsverein, der Stadtverwaltung sowie der Familie von August Peukert beraten.

Daher kommt auch OB Claus Kaminski zu dem Entschluss: „Grundsätzlich ist Kunst an Gebäuden ein wesentlicher Teil der Stadtidentität und daher erhaltenswert“, sagt er. „Dort wo kein Denkmalschutz besteht, kommt dieses Bemühen an Grenzen, da eine Einigung mit den Eigentümern notwendig ist. Wir sind froh, dass ein Kompromiss gefunden wurde und nun nach der Sanierung der Fassade ein neues Kunstwerk entstehen wird“.

Kunst könnte unter Fassade erhalten werden

Die Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins Großauheim, Dr. Sabine Laber-Szillat, hat den ehemaligen Denkmalpfleger Hanspeter Geibel angefragt, in dieser Sache als fachkundiger Malermeister und Restaurator zu vermitteln. Der Kesselstädter war 40 Jahre handwerklich tätig und hat unter anderem die Sakralräume im Schloss Philippsruhe restauriert. „Ich versuche jetzt, im Gespräch mit der Baugenossenschaft, eine Lösung zu finden, dass die Kunstwerke für die Nachwelt erhalten bleiben und die Gebäude nach aktuellem Stand der Technik gedämmt werden können“, so Geibel. Dazu will er sich allerdings erst noch mit der Baugenossenschaft Steinheim in Verbindung setzen. „Wichtig ist, dass die Kunstwerke gut im Stadtarchiv dokumentiert werden und für spätere Generationen auffindbar sind“, sagt er. Dabei gibt er zu bedenken, dass die Dämmung so befestigt werden könnte, dass die Kunstwerke darunter erhalten und nur leicht beschädigt werden. Dann könnten sie laut Geibel in einigen Jahren mit wenig Aufwand wieder freigelegt und restauriert werden. Bei den Kunstwerken handle es sich allerdings nicht um Sgraffiti, da dort mehrere verschiedenfarbige Putzschichten aufgetragen werden. Durch das Abkratzen von einzelnen Putzschichten entstünde so ein mehrfarbiges Bild. Bei August Peukerts Kunstwerken an den Hauswänden der Marienstraße 11 bis 13 und 15 handle es sich daher um Putzschnitte mit einem Mosaik. Um die Putzschnitte herzustellen, hat der Künstler den Putz zirka sechs Stunden trocknen lassen, dann etwa einen Zentimeter von dem Putz abgeschnitten, und anschließend die ausgeschnittenen Stellen nach dem Trocknen des Putzes bemalt. jj

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