Corona-Lockerungen: Diese neuen Regeln gelten jetzt in Deutschland

Der von Bund und Ländern beschlossene Drei-Stufen-Plan geht am 4. März in die zweite Runde. Heute treten einige Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft.
Berlin – Endlich wieder auf Konzerte gehen oder im Club tanzen: Danach sehnen sich seit einigen Monaten wohl viele Deutsche. Bald werden die Sehnsüchte gestillt werden. Bis zum 20. März sollen in einem Drei-Stufen-Plan* fast alle Corona-Beschränkungen* außer Kraft treten, beschlossenBund und Länder im Februar*. Als Grund für die Lockerungen wurden die milder verlaufenden Omikron-Infektionen und die sinkenden Fallzahlen genannt.
Einige Lockerungen sind direkt nach dem Beschluss am 16. Februar in Kraft getreten. So wurden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und die 2G-Regel im Einzelhandel aufgehoben. Die nächste Lockerungsstufe folgt am Freitag, dem 4. März 2022.
Lockerung der Corona-Regeln: Ab heute weniger 2G, mehr Besucher auf Großveranstaltungen
Künftig können auch Ungeimpfte wieder auswärts essen oder übernachten, da in Gastronomie sowie Hotels und weiteren Übernachtungsmöglichkeiten ab dem 4. März die 3G-Regel gilt. Somit haben nicht mehr nur Geimpfte und Genesene, sondern auch Getestete Zugang. Einen negativen Test, beziehungsweise Genesenen-Nachweis müssen Ungeimpfte trotzdem vorzeigen.
Worüber sich vor allem junge Menschen freuen könnten, ist, dass Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Dort gilt allerdings erstmal die 2G-Plus-Regel, die besagt, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test Zutritt haben.
Auf Großveranstaltungen gelten künftig neue Obergrenzen der Teilnehmeranzahl. Auf Außenveranstaltungen gilt eine Höchstgrenze von 25.000 Besuchern beziehungsweise eine Auslastung von 75 Prozent. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, dürfen nur 60 Prozent des Fassungsvermögens ausgelastet, beziehungsweise 6000 Besucher anwesend sein. Auch auf Großveranstaltungen gilt die 2G oder 2G-Plus-Regel
Lockerungen der Corona-Regeln in Deutschland im Überblick
- 3G-Regel in Gastronomie und Hotels
- Clubs und Diskotheken öffnen unter 2G-Plus
- Großveranstaltungen unter 2G bzw. 2G-Plus; Maximale Auslastung in Innenräumen maximal 6000 Menschen (oder 60 Prozent), im Freien maximal 25.000 Menschen (oder 75 Prozent)
Lockerungen der Corona-Regeln - Kaum noch Beschränkungen ab 20. März
Ab dem 20. März sollen bundesweit so gut wie alle Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. Nur noch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen und Abstands- und Hygieneregelungen sollen weiterhin gelten. Teilweise können auch weiterhin Corona-Tests verlangt werden. Ungeimpfte Personen sollen weitestgehend wieder Zugang zu öffentlichen Räumen haben. Auch dieHomeoffice-Pflicht endet*.
Viele Lockerungen werden auf Länderebene geregelt, weshalb es in einigen Bundesländern zu weiteren Lockerungen kommt, während andere Bundesländer strengere Regelungen beschließen. Da das Infektionsgeschehen dynamisch ist, bleiben auch die Beschlüsse um die Corona-Beschränkungen dynamisch und können sich täglich ändern. (Monja Stolz) *hna.de ist ein Angebot von von IPPEN-MEDIA.