Corona-Regeln in Niedersachsen: Was an Weihnachten und Silvester erlaubt ist - und was nicht
Bund und Länder haben sich auf Corona-Regeln für Dezember 2020 geeinigt: An Weihnachten und Silvester gelten in Niedersachsen Sonderregeln.
- Corona* in Niedersachsen: Die Neuinfektionen steigen weiter an.
- Bund und Länder haben sich am Mittwoch (25.11.2020) auf neue Regeln geeinigt.
- Für Weihnachten und Silvester 2020 gibt es Ausnahmen.
Göttingen - Ob großes Familienfest zu Weihnachten oder eine Silvester-Sause mit Freunden: Was im Corona-Jahr 2020 in Niedersachsen möglich ist, haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch (25.11.2020) entschieden.
Die Länder-Chefs hatten sich bei einer Vorbesprechung am Dienstag (24.11.2020) bereits für eine Ausweitung der Kontaktbeschränkungen ausgesprochen. Am Mittwoch dann haben Bund und Länder den aktuellen Corona-Lockdown* in ganz Deutschland erweitert. Zum Teil wurden die geltenden Regeln für den Dezember verschärft. An Weihnachten und Silvester sollen jedoch Sonderregeln gelten.
Corona-Lockdown in Niedersachsen: Regeln für Weihnachten und Silvester
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat nach der Bund-Länder-Runde an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen appelliert. Jeder Einzelne sei mit in der Verantwortung, dazu beizutragen, dass ruhige Weihnachten und ein guter Jahreswechsel möglichen werden.

Weil blickte am Mittwoch positiv auf das kommende Jahr: „Es gibt jede Menge Anzeichen dafür, dass 2021 besser werden wird“, sagte der Ministerpräsident von Niedersachsen. Die von Bund und Ländern beschlossenen Regeln verlängern den Teil-Lockdown zunächst bis mindestens 20. Dezember 2020. Es gelten weiterhin strenge Kontaktbeschränkungen. Zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 sollen die Regeln gelockert werden.
Corona in Niedersachsen: Diese Regeln gelten im Dezember
- Im privaten Bereich sind weiterhin Treffen von maximal zwei Haushalten erlaubt. Die Gesamtzahl der Personen wurde von 10 auf lediglich 5 Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
- Corona-Regeln an Weihnachten und Silvester: Zwischen dem 23.12.2020 und dem 01.01.2021 gilt eine Sonderregelung: Es sollen sich zu Weihnachten bis zu 10 Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis treffen dürfen. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.*
- Schulen und Kindergärten sollen geöffnet bleiben. Ab der 7. Klasse soll eine Maskenpflicht gelten. An Schulen soll es Sonderregelungen in Corona-Hotspots geben, durch die unter Umständen auch Schulen geschlossen werden können. Diese Regelungen gelten ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 - in einigen Schulen in Niedersachsen ist die Lage bereits dramatisch*.
- Gastronomie: Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben.
- Im Einzelhandel sollen pro Kunde 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen. In größeren Einkaufszentren ab 800 Quadratmetern sollen 20 Quadratmeter pro Kunde reserviert sein. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht
- Die Hilfen für Selbstständige werden in den Dezember verlängert. Dabei gelten die gleichen Regeln wie im November.
- Feuerwerk an Silvester wird auf belebten Plätzen und Straßen untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten
Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hat Teile der beschlossenen Corona-Regeln als zu hart kritisiert. Er hätte sich weniger strenge Auflagen für den Einzelhandel gewünscht, sagte Althusmann.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Was an Silvester erlaubt ist
Auch das Privat-Feuerwerk zu Silvester steht in diesem Jahr wieder einmal in der Diskussion. Im Jahr 2020 herrscht bei diesem Thema Uneinigkeit zwischen den Ländern. Die Bundesländer in denen die SPD regiert, hatten sich für ein komplettes Verbot von Silvester-Feuerwerk ausgesprochen. Die von der CDU geführten Länder standen nicht hinter dieser Forderung.
Am Ende einigten sich Bund und Länder am Mittwoch (25.11.2020) darauf, Feuerwerk an Silvester auf belebten öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten, den Verkauf allerdings weiterhin zu erlauben. Diese Regeln gelten auch in Niedersachsen.
Weihnachten in Niedersachen: Gottesdienste wegen Corona-Lockdown gefährdet?
Wie religiöse Zusammenkünfte in Niedersachsen aussehen werden, ist derzeit noch unklar. Bund und Länder haben lediglich beschlossen, mit den Religionsgemeinschaften in einen Dialog treten zu wollen. Gemeinsam sollen Konzepte zur Kontakt-Reduzierung bei Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften erarbeitet werden. Welche Regeln es dafür geben wird, ist derzeit noch unklar.
Für Gruppen, die von Corona besonders gefährdet sind, haben Bund und Länder Unterstützung angekündigt. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.
Corona in Niedersachsen: Home-Office zwischen Weihnachten und Silvester
Auch Universitäten und Hochschulen sollen weiter auf die allgemeinen Maßnahmen zum Corona-Lockdown reagieren. Hier soll weiterhin digital gelehrt werden.
Den Unternehmen wird nahe gelegt, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar, Home-Office-Lösungen anzubieten oder einen Betriebsurlaub festzulegen. Diese Regeln sollen den Grundsatz „Stay at Home“ umsetzen. (Lucas Meier und Sarah Neumeyer mit dpa) *Sehr geehrte Leser*innen, in einer früheren Version dieses Artikels hatten wir geschrieben, dass die Anzahl der Personen auf zwei Haushalte beschränkt ist. Das war ein Fehler und wir bitten, dies zu entschuldigen. *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.