Besitzer stellt Auto in der Werkstatt ab – dann bekommt er eine astronomische Rechnung

Ein skurriler Streit zwischen einer Werkstatt und einem Autobesitzer landet vor Gericht. Der Grund ist eine bizarre Rechnung.
- Ein PKW-Besitzer bringt sein Auto wegen einer fälligen Reparatur in die Werkstatt.
- Die Schäden an dem Auto sind nach dem Besuch der Werkstatt eines Autohauses nicht behoben.
- Vier Jahre später fordert die Werkstatt die Standgebühr ein – ein kurioser Rechtsstreit entsteht.
Frankfurt – Klar, ein Werkstattbesuch mit dem Auto ist immer nervig. Vor allem, wenn die Beschädigung am Wagen schlussendlich nicht einmal behoben werden konnte. Genau das hat einen kuriosen Rechtsstreit zwischen einem Autofahrer und einem Autohaus ausgelöst.
Allerdings liegt der Grund für den skurrilen Streit bereits vier Jahre zurück. Damals suchte der Autobesitzer eine Werkstatt in Bielefeld auf, um einen Defekt im Bereich des Getriebes beheben zu lassen. Nach Informationen von express.de ließ sich der Rückwärtsgang an dem Auto nicht einlegen.
Werkstatt stellt Arbeiten in Rechnung– doch der Schaden am Auto ist nicht behoben
Anders als bei einem Fall in den USA, war der Stein des Anstoßes demnach der Zweifel des Kunden, ob die Reparaturen von den Mechanikern der Werkstatt sach- und ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn: Auch nach dem Aufenthalt in der Werkstatt soll das Auto nicht fahrtüchtig gewesen sein. Nichtsdestotrotz stellte das Autohaus die Arbeiten an dem Wagen in Rechnung und verlangte dafür 1000 Euro. Das sorgte für Wut bei dem Kunden.
Der Inhaber des Autos weigerte sich, diese Rechnung zu bezahlen, solange der angegebene Schaden nicht behoben worden und das Auto wieder fahrtüchtig war. Demnach ließ er das Auto dort. Seit vier Jahren steht es nun auf dem Parkplatz der Werkstatt in Bielefeld. Es entwickelte sich ein zähes und langwieriges Gerichtsverfahren, das Auto blieb währenddessen unbewegt auf dem Gelände des Autohauses stehen.
Die häufigsten Pannenursachen am Auto | Anteil des Auftretens der Ursache im Jahr 2018 |
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Batterie | 42 Prozent |
Motor (Einspritzung, Zündung, Sensorik) | 19 Prozent |
Karosserie, Lenkung, Bremsen, Fahrwerk | 14,3 Prozent |
Generator, Anlasser, Beleuchtung | 10,1 Prozent |
Quelle: ADAC |
Das Auto bleibt bei der Werkstatt stehen: Das Autohaus verlangt 14.000 Euro
Der Streit zwischen den beiden Parteien verschärfte sich dann noch einmal, als das Autohaus dem Besitzer des Autos schließlich die angefallene Standgebühr in Rechnung stellte, die es wahrlich in sich hatte. Für das Abstellen des PKW über den Zeitraum von vier Jahren verlangte die Werkstatt die horrende Summe von sage und schreibe 14.000 Euro.
Werkstatt verlangt horrende Summe von Auto-Besitzer
Natürlich wurde auch diese irrwitzige Summe von dem Kunden nicht gezahlt. Stattdessen landete der Fall vor dem Amtsgericht in Bielefeld, wo der zuständige Richter den Streit mit einem Vergleich enden ließ. Wie eine Sprecherin des Bielefelder Amtsgerichtes gegenüber express.de mitteilte, übereignet der Besitzer sein Auto an das Autohaus. Im Gegenzug erhält er den Betrag von 500 Euro. Dies wurde auch mit der langen Nichtbenutzung des PKW begründet, der aufgrund dessen einen Standschaden erlitten und an Wert verloren hat.
Der kuriose Rechtsstreit* zwischen dem Besitzer des Autos und der Werkstatt in Bielefeld endet somit mit einem Kompromiss vor Gericht. Die dicke Rechnung von 14.000 Euro war für den Besitzer des Autos somit hinfällig. (Yannick Wenig) *fnp.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.