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Besitzer stellt Auto in der Werkstatt ab – dann bekommt er eine astronomische Rechnung

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Von: Yannick Wenig

Der Sturz eines Rades gibt den Winkel zwischen der gedachten laufrichtungsbezogenen Radmitte und der Senkrechten zur Fahrbahn an.
Nach einem kuriosen Streit zwischen einem Autofahrer und einem Autohaus verlangt die Werkstatt eine horrende Standgebühr. (Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein skurriler Streit zwischen einer Werkstatt und einem Autobesitzer landet vor Gericht. Der Grund ist eine bizarre Rechnung.

Frankfurt – Klar, ein Werkstattbesuch mit dem Auto ist immer nervig. Vor allem, wenn die Beschädigung am Wagen schlussendlich nicht einmal behoben werden konnte. Genau das hat einen kuriosen Rechtsstreit zwischen einem Autofahrer und einem Autohaus ausgelöst.

Allerdings liegt der Grund für den skurrilen Streit bereits vier Jahre zurück. Damals suchte der Autobesitzer eine Werkstatt in Bielefeld auf, um einen Defekt im Bereich des Getriebes beheben zu lassen. Nach Informationen von express.de ließ sich der Rückwärtsgang an dem Auto nicht einlegen.

Werkstatt stellt Arbeiten in Rechnung– doch der Schaden am Auto ist nicht behoben

Anders als bei einem Fall in den USA, war der Stein des Anstoßes demnach der Zweifel des Kunden, ob die Reparaturen von den Mechanikern der Werkstatt sach- und ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn: Auch nach dem Aufenthalt in der Werkstatt soll das Auto nicht fahrtüchtig gewesen sein. Nichtsdestotrotz stellte das Autohaus die Arbeiten an dem Wagen in Rechnung und verlangte dafür 1000 Euro. Das sorgte für Wut bei dem Kunden.

Der Inhaber des Autos weigerte sich, diese Rechnung zu bezahlen, solange der angegebene Schaden nicht behoben worden und das Auto wieder fahrtüchtig war. Demnach ließ er das Auto dort. Seit vier Jahren steht es nun auf dem Parkplatz der Werkstatt in Bielefeld. Es entwickelte sich ein zähes und langwieriges Gerichtsverfahren, das Auto blieb währenddessen unbewegt auf dem Gelände des Autohauses stehen.

Die häufigsten Pannenursachen am AutoAnteil des Auftretens der Ursache im Jahr 2018
Batterie42 Prozent
Motor (Einspritzung, Zündung, Sensorik)19 Prozent
Karosserie, Lenkung, Bremsen, Fahrwerk14,3 Prozent
Generator, Anlasser, Beleuchtung10,1 Prozent
Quelle: ADAC

Das Auto bleibt bei der Werkstatt stehen: Das Autohaus verlangt 14.000 Euro

Der Streit zwischen den beiden Parteien verschärfte sich dann noch einmal, als das Autohaus dem Besitzer des Autos schließlich die angefallene Standgebühr in Rechnung stellte, die es wahrlich in sich hatte. Für das Abstellen des PKW über den Zeitraum von vier Jahren verlangte die Werkstatt die horrende Summe von sage und schreibe 14.000 Euro.

Werkstatt verlangt horrende Summe von Auto-Besitzer

Natürlich wurde auch diese irrwitzige Summe von dem Kunden nicht gezahlt. Stattdessen landete der Fall vor dem Amtsgericht in Bielefeld, wo der zuständige Richter den Streit mit einem Vergleich enden ließ. Wie eine Sprecherin des Bielefelder Amtsgerichtes gegenüber express.de mitteilte, übereignet der Besitzer sein Auto an das Autohaus. Im Gegenzug erhält er den Betrag von 500 Euro. Dies wurde auch mit der langen Nichtbenutzung des PKW begründet, der aufgrund dessen einen Standschaden erlitten und an Wert verloren hat.

Der kuriose Rechtsstreit* zwischen dem Besitzer des Autos und der Werkstatt in Bielefeld endet somit mit einem Kompromiss vor Gericht. Die dicke Rechnung von 14.000 Euro war für den Besitzer des Autos somit hinfällig. (Yannick Wenig) *fnp.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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